Patientenverfügung: Worauf kommt es an?

Ein spannendes, äußerst praxis- und klinikrelevantes Thema, das sehr viel mit Patientenwürde und Selbstbestimmung zu tun hat, wurde beim diesjährigen DGP-Kongress in Dresden vorgetragen: Beraten Sie Ihre Patienten zum Thema Patientenverfügung?

Beraten Sie Ihre Patienten zum Thema Patientenverfügung?

Patientenforum und was wir daraus lernen könn(t)en – ein spannendes Thema, das unsere Kollegin im letzten Blogbeitrag aufgegriffen hat. Zu einem anderen spannenden, äußerst praxis- und vor allem klinikrelevanten Thema, das sehr viel mit Patientenwürde und -selbstbestimmung zu tun hat, wurde beim diesjährigen DGP-Kongress in Dresden vorgetragen: Es ging um die Patientenverfügung.

Ärztliche Beratung nur bei 10 % der Patientenverfügungen

Dr. Simone Rousseau, Leiterin des Pneumologischen Beatmungszentrums an der Ernst-von Bergmann-Klinik Bad Belzig, zitierte eine Bürgerumfrage: Nur ein Viertel der Befragten gab an, eine Patientenverfügung zu haben. Und von diesen war nicht einmal jeder zehnte ärztlich beraten worden.

Natürlich ist das nicht nur eine hausärztliche Aufgabe, sondern auch eine fachärztliche und besonders eine pneumologische. In unser Fachgebiet fallen viele "Lebensende-Themen" wie Pneumonie und Ateminsuffizienz sowie Erkrankungen, die damit enden oder bei denen irgendwann eine Patientenverfügung relevant werden kann. Neuromuskuläre Krankheiten wie ALS oder Morbus Duchenne zählen beispielsweise dazu.

"Ich möchte am Ende nicht an Schläuchen hängen", ist eine häufig zu hörende Formulierung von Menschen und Patienten, die dem terminalen Stadium noch fern sind. Mit den "Schläuchen" ist häufig auch "Beatmung" gemeint, ohne dass unkundigen bzw. unberatenen Willensbekundern dabei klar wäre, wo etwa die Unterschiede zwischen invasiver und nicht-invasive Beatmung liegen.

Kommunikationsfähigkeit oft wichtiger als körperliche Autonomie

Außerdem ändert sich die Perspektive mit fortschreitender Erkrankung und Gewöhnung an neue (immer noch Lebens-) Umstände häufig. Was vor zwei Jahren noch kategorisch abgelehnt wurde, kann im Angesicht der real eintretenden Situation und mit Kenntnis der therapeutischen Möglichkeiten vielleicht doch akzeptabel oder gar wünschenswert erscheinen.

Als Ärzte kennen wir die mitunter erstaunliche Resilienz, die bei chronisch Kranken zu beobachten ist. Gesunde Nichtbetroffene wissen darüber verständlicherweise wenig Bescheid und halten die Lebensqualität der Dauerkranken häufig für schlechter als sie von diesen selbst empfunden wird. Dabei wiegt der Verlust der körperlichen Autonomie häufig schwerer als der der Kommunikation, wie Rousseau aus eigener Erfahrung im Umgang mit Patienten feststellte.

Übertherapie sollte freilich vermieden werden, getreu dem Motto "Den Tagen mehr Leben geben statt dem Leben mehr Tage". Die Pneumologin zitierte aber auch ein Umfrageergebnis, demzufolge die Hälfte der Patienten als oberstes Therapieziel die Überlebenszeit nennt und die andere Hälfte die Lebensqualität.

Auch der Behandlungswunsch sollte dokumentiert werden

Es ist sogar durchaus angebracht, auch den Behandlungswunsch durch eine Patientenverfügung zu dokumentieren, wie Rousseau betonte und an einem Fallbeispiel illustrierte: Ein 34-jähriger ALS-Patient entschied sich im präfinalen Stadium nach reiflicher Abwägung für eine invasive Beatmung. Der Grund: "Er wollte für seinen vierjährigen Sohn da sein, dessen Mutter an einer schweren Psychose erkrankt war."

Leider wurde diese Entscheidung nicht in Form einer Patientenverfügung verschriftlicht. Nach erfolgreich verlaufener Tracheotomie aus dem Krankenhaus zurückgekehrt, erlitt der Mann einen Zwischenfall mit Bewusstlosigkeit und schwerer Hypoxämie. Der schließlich eingetroffene Notarzt entschied sich gegen lebensrettende Maßnahmen und der Patient verstarb. Eine Patientenverfügung existierte nicht und der neue Pfleger wusste nichts von der Vorgeschichte.

Kriterien für eine wirksame Patientenverfügung

Für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung und der in ihr enthaltenen Angaben für oder gegen Maßnahmen am vermeintlichen Lebensende bzw. in lebenskritischen Situationen ergeben sich also als wichtige Kriterien:

Mag etwas banal klingen, ist es aber nicht. Wir kennen das aus dem eigenen beruflichen oder auch privaten Umfeld. In der Klinik ist es häufig zu spät, um sich erst dort mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dafür sind unschöne Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen und ärztlichem Personal in so einem Fall keine Seltenheit.

Nachholbedarf in Transplantationszentren

Wie so oft im ärztlichen Alltag: Man muss sich Zeit nehmen, um zu verstehen, was der Patient wirklich will, und sollte nicht unbedingt davon ausgehen, dass die bestmögliche individuelle Strategie in einem einzigen Beratungsgespräch entwickelt werden kann. Rousseau empfiehlt, Patienten zur Konsultation mehrerer Ärzte zu raten. "Vieles ist sehr spezifisch geworden, ich als Pneumologin kann oft nicht einschätzen, welche Möglichkeiten die Kardiologie zu bieten hat", meinte die Pneumologin. Wo sie aus eigener Erfahrung dringenden Bedarf sieht: am spürbaren Nachdenken über die Themen Patientenverfügungen, Palliativversorgung und Sterben speziell in Transplantationszentren.

Wir sollten also passende Gelegenheiten nicht verstreichen lassen, um bei unseren Patienten – als Patienten, gegebenenfalls aber auch als Angehörige – das Thema Patientenverfügung anzusprechen und Beratung anzubieten.

Referenz:
Rosseau S. Was Patienten in einer Patientenverfugung festhalten sollten: Beratungsmöglichkeiten fur Pneumologen. Fokus Palliativmedizin. Klinisches Symposium beim 59. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). Dresden, 17. März 2018.