Nachdem ich in den letzten Wochen eine Patientin betreute, bei der aufgrund ihrer Patientenverfügung die Frage nicht eindeutig zu klären war, ob sie einer PEG zustimmen würde oder nicht, möchte ich an dieser Stelle einen Erfahrungsaustausch über lebensverlängernde Maßnahmen einberufen.
Allgemein ist die PEG- Sondenernährung nicht als Basisbetreuung anzusehen, sondern als legitimationsbedürftiger Eingriff, der je nach Nutzen und Risiko abzuwägen ist. Im Umgang mit Patientenverfügungen habe ich immer wieder Probleme, die bestmögliche und mutmaßlich gewünschte Therapie zu wählen. Wenn ein Patient in seiner Patientenverfügung jegliche lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt hat, ist dieser Wunsch ausschließlich bezüglich seiner Erfolgsaussichten in dieser Situation anzusehen. Es bedeutet nicht, dass er allgemein sämtliche Maßnahmen ablehnen würden, wenn ein medizinischer Therapieerfolg zu erwarten ist.
Das wichtigste in diesem Zusammenhang ist mit Sicherheit die individuelle Betrachtung des jeweiligen Falles und die gründliche Abwägung der Sinnhaftigkeit von bestimmten Maßnahmen. Doch immer wieder erfährt man Situationen, in denen keine gründliche Anamnese möglich ist und demnach eine fallspezifische Entscheidung sehr schwierig wird.
Als Beispiel ist hier auch die DNR Anordnung zu nennen, die beispielsweise bei einem Herz- Kreislauf- Stillstand als Komplikation eines ärztlichen Eingriffes nicht unbedingt zu befolgen ist, da die Erfolgsaussichten eventuell sehr hoch sind.
Welche Situationen haben Sie in diesem Zusammenhang erlebt, mit welchem Fazit und "Lerneffekt"? Ich bin bei fraglichen Fällen oftmals ratlos und überfordert auf der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung. Geht es Ihnen ähnlich? Ein Austausch mit Erfahrungen und Tipps würde mich sehr freuen!