Federführend bei der Erstellung dieser Leitlinie war die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V., 16 weitere Fachgesellschaften haben mitgewirkt.
"Die Aktualisierung war wichtig, weil diverse Fragestellungen zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Hodgkin-Lymphoms derzeit kontrovers diskutiert und entsprechend unterschiedlich in der Patientenversorgung umgesetzt werden", erklärt Prof. Dr. med. Andreas Engert von der Universitätsklinik Köln, Leiter der Deutschen Hodgkin-Studiengruppe und einer der Koordinatoren der Leitlinie.
So sei derzeit zum Beispiel unklar, ob und wann eine kombinierte Positronen-Emissions- und Computertomographie (PET/CT)-Untersuchung durchgeführt und wie die Nachsorgeuntersuchungen nach Therapieende erfolgen sollten.
Pro Jahr erkranken etwa 2.300 Menschen am Hodgkin-Lymphom. Die Erkrankung macht sich durch schmerzlose Schwellungen der Lymphknoten bemerkbar, zum Teil bilden sich große Tumoren hinter dem Brustbein, sogenannte Mediastinaltumoren. Bei der Behandlung kommen Kombinationschemotherapien, gefolgt von einer Strahlentherapie zum Einsatz; bei einem Rückfall oder fortschreitender Erkrankung erhalten die Betroffenen häufig eine Hochdosischemotherapie mit autologer Stammzelltransplantation.
Da die Therapie des Hodgkin-Lymphoms streng stadienabhängig erfolgt, ist eine präzise Festlegung des initialen Stadiums (Staging) unbedingt erforderlich. Die Leitlinie empfiehlt dabei den ergänzenden Einsatz einer PET/CT-Untersuchung. Die PET/CT kann außerdem wichtige Hinweise für die Wahl der Therapiestrategie liefern, zum Beispiel bei der Entscheidung, wie viele Zyklen einer Chemotherapie im intermediären Stadium verabreicht werden sollen.
Auch bei einem Rückfall kann ein PET/CT-Einsatz sinnvoll sein, etwa zur genaueren Stadien- und Risikoeinteilung, zur Optimierung der Knochenmarkdiagnostik und zur Therapie-Stratifizierung während der Chemotherapie. Allerdings ist die PET/CT nicht für alle Indikationen Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zwei Drittel aller Rezidive treten innerhalb der ersten zweieinhalb Jahre nach Therapie, 90 Prozent innerhalb der ersten fünf Jahre auf. Zur Früherkennung eines Rezidivs ist deshalb eine engmaschige Nachsorge insbesondere in den ersten fünf Jahren nach Therapieabschluss sinnvoll.
Zu den Spätfolgen zählen unter anderem kardiale Erkrankungen, Zweitmalignome und das Fatigue-Syndrom. Die Leitlinie empfiehlt daher, die Symptome einer koronaren Herzkrankheit, einer Herzinsuffizienz und einer Herzklappenfunktionsstörung bei jedem Nachsorgetermin zu erfassen. Generell sollten alle Langzeitüberlebenden eines Hodgkin-Lymphoms aufgefordert werden, die vorgesehenen Krebsfrüherkennungsangebote wahrzunehmen und auf das Rauchen zu verzichten.
Prof. Dr. med. Michael Hallek, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO, begrüßt die Aktualisierung der Leitlinie: "Es freut mich sehr, dass eine aktualisierte Fassung der S3-Leitlinie zum Hodgkin-Lymphom vorliegt. Die Orientierung und Festlegung von diagnostischen und therapeutischen Standards ist gerade bei dieser heute so erfolgreich therapierbaren Entität extrem wichtig. Den Mitwirkenden an dieser Leitlinie ist dafür zu danken."
Die aktualisierte Leitlinie wird künftig auch in die Planung zukünftiger randomisierter klinischer Studien einfließen: In den Studien der Deutschen Hodgkin Studiengruppe (GHSG) sollen die Leitlinienempfehlungen als Behandlungsstandard im Vergleichstherapiearm berücksichtigt und implementiert werden. "Auf diese Weise gewährleisten wir, dass die mehr als 750 partizipierenden deutschen Zentren der GHSG die Leitlinienempfehlungen umsetzen. Das ist deshalb wichtig, weil Patientinnen und Patienten mit einem Hodgkin-Lymphom häufig im Rahmen von Studien behandelt werden", so Engert.
Für den direkten Zugang zur S3-Leitlinie nutzen Sie bitte folgenden Link: https://www.