Dabei gibt es Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zwischen beiden Konzepten. Gemeinsames Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität durch symptomlindernde Maßnahmen, psychoonkologische Betreuung, Bewegungs- und Physiotherapie, Ernährungsberatung etc. Doch die beiden Therapieansätze unterscheiden sich in einem wesentlichen Aspekt: Während supportive Maßnahmen die Nebenwirkungen der Krebstherapie sowie Komplikationen wie Zytopenie oder Infekte eindämmen, um die Therapiefähigkeit möglichst lange zu erhalten, schließt die Palliativversorgung auch und gerade die Betreuung nach Beendigung der onkologischen Therapie mit ein. Sie richtet sich darüber hinaus auch an die Angehörigen und unterstützt die Familie bei der gemeinsamen Lebensendplanung.
Entsprechend unterschiedlich sind beide Ansätze im Therapieverlauf gewichtet. Nach Erstdiagnose einer unheilbaren Erkrankung ist die Supportivtherapie von Beginn an integraler Bestandteil der onkologischen Behandlung. Die Palliativversorgung hingegen soll nach der S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung“ zwar ebenfalls direkt nach der Diagnose angeboten werden, bleibt aber unabhängig von einer tumorspezifischen Therapie. Gerade dann, wenn die integrierte Onkologie an ihre Grenzen stößt und keine Therapieoptionen mehr greifen, begleitet die palliative Versorgung die Patienten bis zum Tod und die Angehörigen darüber hinaus.
Zuständig für die supportive Therapie sind die behandelnden Onkologen. Bei der Palliativmedizin wird zwischen spezialisierter und allgemeiner Versorgung unterschieden. Die spezialisierte Palliativversorgung wird von geschulten Fachkräften und Ärzten mit Zusatzbezeichnung getragen, die entweder stationär auf einer Palliativstation oder ambulant im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) tätig sind. Sie macht allerdings nur 10–20 % der Palliativversorgung aus. Der Großteil entfällt auf die allgemeine Palliativversorgung, die allen Haus- und Fachärzten stationsübergreifend bzw. in der Arztpraxis und in Pflegeheimen obliegt.
Im besten Fall arbeiten Onkologen und Palliativmediziner Hand in Hand und ergänzen sich gegenseitig, wobei die Aufgabenbereiche und Behandlungsaufträge klar getrennt bleiben und die Angebote individuell mit den Patienten abgesprochen werden sollten. Eine onkologische Behandlung mit integrierter Supportivtherapie sollte jeder Patient erhalten, ebenso eine allgemeine Palliativversorgung. Eine spezialisierte palliativmedizinische Mitbehandlung ist dagegen nicht bei jedem onkologischen Patienten notwendig und sollte je nach Komplexität und persönlichen Bedürfnissen angeboten werden.
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