Digitale Kommunikation mit dem elektronischen Arztbrief

Mit dem Arztbrief können Ärzte medizinische Informationen untereinander austauschen. Mit der elektronischen Variante sollen die Untersuchungsergebnisse, Befunde oder Laborberichte schneller und sicher versendet und empfangen werden können.

Wozu gibt es den Arztbrief?

Im Arztbrief dokumentieren Fachärzte wie Radiologen, Gynäkologen oder Orthopäden die medizinische Behandlung eines Patienten in der Praxis oder in der Klinik und übermitteln an den Hausarzt. Im Arztbrief werden alle Informationen zu Diagnose, Untersuchungsergebnisse, Laborbefunde, Empfehlungen und weitere Informationen, die für die Behandlung von Bedeutung sind, vermerkt. Bei der Entlassung wird dem Patienten der Arztbrief für den behandelnden Arzt mitgegeben oder später per Post oder Fax übersandt, sollten noch Daten aus Blut- oder Gewebeuntersuchungen fehlen. Mit der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde 2017 auch für den Arztbrief eine elektronische Variante eingeführt, die eine schnelle, sichere und stets abrufbare Übermittlung der wertvollen Daten ermöglichen soll. Allerdings gab es seitdem immer wieder Veränderungen. 

Warum wurde der elektronische Arztbrief eingeführt?

Wird der Arztbrief analog verschickt oder dem Patienten mitgegeben, sind für die weitere Behandlung erforderliche Informationen zum Zeitpunkt des Termins möglicherweise noch nicht zugänglich, außerdem kann der Patient den Arztbrief auch vergessen oder verlegen. Dann muss der Arztbrief nochmals angefragt werden, was einen hohen Zeitaufwand für Arzt und Praxispersonal bedeutet und die Behandlung verzögern kann. Die elektronische Variante ist sofort verfügbar, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der elektronische Arztbrief vermittelt die sensiblen Patientendaten außerdem verschlüsselt und damit weitaus sicherer als die nicht digitale Variante.

Was benötigen Ärzte für den elektronischen Arztbrief?

Um elektronische Arztbriefe versenden und empfangen zu können, müssen Ärzte und Psychotherapeuten einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) haben, der ihnen von ihrer jeweiligen Landesärztekammer oder Landespsychotherapeutenkammer ausgestellt wird. Der Heillberufsausweis dient der Authentifizierung beim Kommunikationsdienst. Erst mit dem elektronischen Heilberufsausweis können elektronische Unterschriften erstellt werden, durch die der EArztbrief gültig wird.

Um eine sichere Datenübertragung zu haben, sollte ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) genutzt werden. Bei Bedarf wird ein solches VPN von der kassenärztlichen Vereinigung bereitgestellt. Das verwendete Praxisverwaltungssystem (PVS) muss durch die kassenärztliche Bundesvereinigung zertifiziert sein, um den elektronischen Arztbrief verwenden zu dürfen. Auch der Kommunikationsweg muss sicher sein: die Daten müssen sich verschlüsseln lassen und erst nach einer eindeutigen Identifizierung auf beiden Seiten freigegeben werden dürfen. Die Krankenversicherungen und die kassenärztliche Bundesvereinigung haben für die sichere Übertragung der sensiblen Daten erst den Kommunikationsdienst KV-Connect eingeführt, der 2020 durch KIM (KOM-LE) abgelöst wurde. Ärzte, Psychotherapeuten und Kliniken müssen ihn verwenden, um elektronische Arztbriefe versenden zu können. Der Kommunikationsdienst wird den Software-Anbietern kostenlos zur Verfügung gestellt, für die Integration berechnen diese aber möglicherweise unterschiedliche Preise.

Vergütung des Arztbriefes

Um den elektronischen Arztbrief verwenden zu können, muss die technische Infrastruktur in den Praxen geschaffen werden. Sie muss sowohl beim Arzt gegeben sein, der den Arztbrief versendet als auch bei dem, der ihn empfängt. Um die Umstellung zu erleichtern, wurde ab dem 1. Juli 2020 eine Strukturförderpauschale eingeführt. Nach dieser wird der Versand von elektronischer Post weiterhin wie ein normaler Brief abgerechnet und mit 55 Cent pro Brief gefördert. Die Förderung wird zwischen Sender (28 Cent) und Empfänger (27 Cent) aufgeteilt, der Höchstwert für die Förderpauschale liegt bei 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Zusätzlich wird der Versand von elektronischen Arztbriefen bis 2023 mit 10,99 Cent pro Brief gefördert.

Auch der Umstieg auf den neuen Kommunikationsdienst wird von den Krankenkassen mit einer Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal gefördert. Die Einrichtung der Praxis für den Versand von elektronischen Arztbriefen wird einmalig mit 100 Euro bezuschusst, sobald die Installation abgeschlossen und das System funktionsfähig ist.

Quelle:
www.kvbb.de
www.kbv.de