Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält gemäß § 109 Abs. 1 SGB IV folgende Daten:
Gesundheitsdaten werden von der DSGVO in Art. 9 als besonders sensibel eingestuft und sollten daher äußerst gut geschützt werden. Geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen müssen daher durch Betreiberinnen und Betreiber von Arztpraxen ergriffen werden.
Um zu verstehen, welche Maßnahmen zur elektronischen Datensicherheit ergriffen werden sollten, werfen wir einen kurzen Blick auf den technischen Hintergrund der eAU-Übertragung. Nachdem Ärztinnen und Ärzte Patienten untersucht haben und zu dem Schluss kommen, eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, füllen sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital aus. Im nächsten Schritt wird diese über die Kommunikation im Medizinwesen ("KIM") an die Krankenkasse übermittelt.
Die KIM erfolgt unter erhöhten Sicherheitsstandards, da auf die sogenannte Telematikinfrastruktur ("TI") zurückgegriffen wird. Die Kommunikation findet somit auf einer gemeinsamen Plattform statt, zu der nur berechtigte Personen Zugriff haben. Nachdem sich die Arztpraxis über einen Konnektor und ihr Praxisverwaltungssystem in diese Infrastruktur eingeloggt und die eAU losgeschickt hat, passiert folgendes: Die eAU verlässt die Arztpraxis verschlüsselt, durchläuft verschlüsselt die TI und wird erst wieder bei der Krankenkasse entschlüsselt. Die Sicherheit der elektronischen Übertragung der eAU von der Arztpraxis zu der Krankenkasse ist somit gewährleistet.
Dadurch, dass die KIM den Kommunikationsbereich absichert, müssen Arztpraxen alle Schritte absichern, die davor stattfinden. Die Aufnahme, die Digitalisierung und die Speicherung der Daten auf dem Praxisnetzwerk sollten demnach durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden. Bei der Übermittlung der eAU können beispielsweise folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Hier ist zu beachten, dass kein Standard existiert. Die Auswahl und die Stärke der Maßnahmen obliegen dem Verantwortlichen, also dem Praxisbetreiber. Dabei müssen der Stand der Technik, die Implementierungskosten sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere von Datenschutzvorfällen abgewogen werden. Hierbei kann ein Datenschutzbeauftragter helfen.
Für Arztpraxen ergibt sich durch die Einführung der digitalen Übertragung der eAU seit Januar 2023 innerhalb der KIM kein großer Unterschied im Hinblick auf die Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Betreiberinnen und Betreiber von Praxen, die sich vor der Einführung der eAU noch keine Gedanken über die Datensicherheit gemacht haben, sollten spätestens jetzt handeln.
Aus der Sicht der Patientinnen und Patienten ist die Einführung der eAU in puncto Datenschutz zu begrüßen. Beispielsweise kann der Arbeitgeber nicht mehr durch den Stempel der Arztpraxis und eine etwaige Facharztbezeichnung auf die Art der Krankheit Rückschlüsse ziehen.
KINAST Rechtsanwälte ist eine seit 15 Jahren auf Datenschutz spezialisierte Kanzlei und gehört deutschlandweit zu den Top 5 in diesem Rechtsgebiet. KINAST berät national wie international agierende Unternehmen und Organisationen aller Größen und Branchen. Insbesondere bieten sie auch spezifische Datenschutzlösungen für den Gesundheitsbereich. Zu ihren Mandanten gehören Ärztekammern und Kassenverbände sowie diverse Kliniken, Praxen und MVZs.