Dr. Preisig: "Das Recht zu sterben kann uns helfen zu leben"
Erika Preisig ist Hausärztin im Kanton Basel in der Schweiz. Im Laufe ihrer Karriere hat sie über 700 Palliativpatienten betreut.
... ist eine Sammlung von Artikeln, die esanums deutsch-, italienisch-, englisch- und französischsprachige Redaktion zusammenbringt, um eine globale Perspektive auf die aktuellen Themen und Geschichten zu bieten, die das Leben von Ärzten beeinflussen.
In unserer zweiten Beitragsserie "Begleitung am Lebensende | End-of-Life Care" interviewen wir Ärztinnen und Ärzten, die sich mit dem Thema Sterben beschäftigen und Menschen am Ende ihrer Lebensphase begleiten. In allen Interviews, die wir führten, wurde betont, wie wichtig es ist, sich diesem Thema anzunehmen, denn die Begleitung von Menschen am Lebensende ist eine der menschlich anspruchsvollsten Aufgaben von Ärzten und erfordert oft Entscheidungen, die nicht einfach zu treffen sind.
Die Interviewserie ist eine Kollaboration der Redaktionsteams von esanum.de, esanum.fr, esanum.it und esanum.com. Die jeweiligen Artikel bilden die Perspektive unserer Interviewpartnerinnen und -partner ab und stellen nicht notwendig die Meinung der Redaktion dar. Durch Übersetzungsprozesse kann es zu Einbußen im sprachlichen Ausdruck kommen, die im jeweiligen Original nicht vorhanden sind.
Das Recht zu sterben kann uns helfen zu leben
Übersetzt aus dem Französischen
"Mein Vater liegt tot auf dem Sofa, sein von Falten durchzogenes und vom Leben gezeichnetes Gesicht ist entspannt und friedlich. Sein Kopf ruht auf seinem Lieblingskissen, auf dem ein weißer Hengst mit wehender Mähne in die Freiheit galoppiert. Er starb, während es heftig zu stürmen begann - aus freiem Willen. Sein größter Wunsch ist in Erfüllung gegangen." - Erika Preisig
Dr. Preisig, was brachte Sie zur Freitodbegleitung?
Es war ein ebenso langer, wie emotional schwieriger Weg. Ich musste mich nach und nach von heftigen Schuldgefühlen befreien, um die Professionalität zu erreichen, die ich heute habe. Dieser Weg begann mit dem Tod meines Vaters.
Bevor ich ihn beim Sterben unterstützen konnte, hatte ich bereits 20 Jahre als Hausärztin gearbeitet und viele Patienten in der Palliativpflege begleitet. Oft verlief es wie vorgesehen. Aber ich habe auch Menschen tagelang röcheln und damit unter Bedingungen sterben sehen, die ich mir für mich selbst nicht wünschen würde. Das ist schwer für die Angehörigen. Und wie kann man hier sicher sein, dass der Patient nicht leidet?
2005 lebte mein Vater bei mir und meinen Kindern. Seit seinem ersten Schlaganfall vier Jahre zuvor war er rechts halbseitig gelähmt. "Wenn ich nicht mehr laufen kann, muss ich eben reiten lernen", hatte er mit seinen 80 Jahren gesagt. Und machte es. Alle haben ihm abgeraten, aber trotz seiner Behinderung schaffte er es, regelmäßig auf einem Pony zu reiten.
Ein erneuter Schlaganfall führte dazu, dass er aphasisch wurde. Das war für ihn unerträglich. Mein Vater war ein Mann, der Kontakte pflegte. Ich weiß noch, wie er verzweifelt mit seiner großen Faust auf seinen Kopf einschlug. Eines Tages fand ich ihn bewusstlos auf dem Boden liegend. Er hatte alle Medikamente im Haus mit viel Wein geschluckt. Ab da begann ich zu zweifeln. Warum muss ein Mensch so sehr leiden und warum wird ihm ein so sehr gewünschter Tod verweigert? Später zeigte mir mein Vater Fotos von Zügen. Sein Plan war klar, er würde sich auf die Gleise werfen.
Die Vereinigungen Exit und Dignitas, die die Freitodbegleitung in der Schweiz ermöglichen, bestanden 2005 bereits. Bei Exit musste man aber mindestens sechs Monate Mitglied sein. Mein Vater hätte es niemals so lange ausgehalten. Dignitas hingegen erklärte mir, dass ich mich als Ärztin selbst um die administrativen Schritte kümmern könne: einen Vorbericht und die Verschreibung von Natrium-Pentobarbital. Für mich war das eine schreckliche Aussicht.
Ein Kollege bot mir an, mir zu helfen. Er machte drei lange Besuche bei meinem Vater. So konnte er bestätigen, dass mein Vater nicht depressiv, sondern urteilsfähig war und dass er wirklich sterben wollte. Es war eine große Erleichterung für mich, dass ich nicht allein die Verantwortung für die Freitodbegleitung meines Vaters tragen musste.
Einige Tage vor der FTB, während einer religiösen Zeremonie für meinen Sohn, gelang es meinem Vater, uns nochmal zum Lachen zu bringen. Er war erleichtert. Nur einer meiner Brüder und ich wussten, dass die Freitodbegleitung bereits geplant war. Zwei meiner Kinder, noch Teenager, verstanden später, dass mein Vater einen Suizid plante und dass ich ihm helfen würde, einen sanften Weg zu finden. Sie konnten sich in aller Ruhe von ihm verabschieden, ohne zu wissen, wann dies geschehen würde.
Am 3. Mai 2005 trank mein Vater in seinem Zimmer in meinem Haus das tödliche Medikament und anschließend einen Schluck Wein. Er legte seinen Kopf auf meine Schulter und schlief ein.
Dr. Erika Preisig und ihr Vater zwei Tage vor ihrer Freitodbegleitung
Haben Sie unmittelbar nach diesem Erlebnis damit begonnen, Freitodbegleitungen zu ermöglichen?
Der Tod meines Vaters war sanft, aber für mich war die Zeit danach kompliziert. Ich komme aus einer sehr religiösen Familie. Da meine Eltern aktive Mitglieder der Heilsarmee waren, wuchs ich in der Angst vor göttlicher Strafe auf. Nach dem Tod meines Vaters war ich daher lange Zeit davon überzeugt, dass ich bestraft werden würde, dass meine Kinder einen Unfall haben würden... Alpträume plagten mich.
Ein Jahr später rief mich die Frau eines meiner Patienten an. Ihr Mann litt an einem Karzinom mit Metastasen. Obwohl er die Möglichkeiten der Palliativmedizin kannte, hatte er ihr soeben mitgeteilt, dass er sich gewaltsam das Leben nehmen würde. Er war ein ehemaliger Soldat und sehr entschlossen. Er besaß eine Waffe, die in ihrem Haus versteckt war. Um Zeit zu gewinnen, versprach ich ihm, dass wir gemeinsam eine Lösung finden würden.
Am Abend ging ich zu ihnen nach Hause und der Ehemann beschrieb mir im Beisein seiner Frau ganz genau, wie er vorgehen wolle. Er weinte, als ich ihn fragte, ob er seiner Frau den Anblick seines entstellten Körpers tatsächlich zumuten will - und ich erhielt von ihm eine Frist von einer Woche. Dignitas stimmte zu, eine Freitodbegleitung alsbald zu ermöglichen. An jenem Tag hielt der Mann die Hand seiner Frau, sagte laut und deutlich "Danke" und trank das tödliche Medikament. Dann fügte er hinzu: "Bald werden wir wieder zusammen sein. Ich liebe dich."
Die beiden Freitodbegleitungen, die meines Vaters und die dieses Patienten, waren letztlich beruhigende und auch positive Momente. Im folgenden Jahr begann ich dann, mit Dignitas zusammenzuarbeiten.
Nach mehreren Jahren bei Dignitas haben Sie Lifecircle und Eternal Spirit1 gegründet. Worum geht es dabei?
Ich glaube, dass wir, bevor wir über das Thema Freitodbegleitung sprechen, immer auch Hoffnung schenken müssen. Dies ist die Rolle von Lifecircle: die Lebensqualität von Menschen mit schwerem Leiden möglichst zu verbessern, damit sie wieder Lust am Leben haben. Wir leiten sie an eine geeignete Palliativversorgung weiter oder helfen ihnen, ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen.
Gleichzeitig garantieren wir ihnen das Recht, den Zeitpunkt ihres Todes selbst zu bestimmen. Es nimmt viel Druck von ihnen, wenn sie wissen, dass sie zu dem Zeitpunkt sterben können, an dem das Leiden unerträglich wird. Und es ist nicht die Aufgabe eines Arztes zu entscheiden, ob dieses Leiden akzeptabel ist oder nicht. Auch ist es nicht meine Aufgabe zu entscheiden, ob eine Person, die erblindet ist und nicht mehr so weiterleben kann, das Recht hat zu sterben.
Etwa 50% der Menschen, die sich Lifecircle anschließen, verzichten letztendlich auf die Freitodbegleitung und von den Personen, die sich aus dem Ausland an uns wenden, kommt nur ein Drittel tatsächlich dafür in die Schweiz. Diejenigen, die an ihrem Wunsch nach einer FTB festhalten, werden an die Stiftung Eternal Spirit verwiesen, die ein Teil von Lifecircle ist. Es geht also nicht darum, den Wunsch nach Leben und Tod gegeneinander auszuspielen, sondern vielmehr darum, zu verstehen, dass diese miteinander verbunden sind. Das Wissen, dass wir das Recht haben, zu sterben, kann uns helfen, zu leben.
Das sinnbildlichste Beispiel für die Verflechtung von Leben und Tod ist meiner Meinung nach der Patient mit Locked-in-Syndrom. Als ich ihn kennenlernte, besaß er keinerlei Mobilität. Für eine Freitodbegleitung muss der Patient jedoch zumindest in der Lage sein, einen kleinen Hebel zu betätigen, der den Eintritt des tödlichen Medikaments in den Schlauch freigibt. Der Mann flehte mich an, ihn sterben zu lassen, aber genau das ist etwas, was ich niemals tun werde. Ich will niemanden töten.
Stattdessen ermutigte ich den Patienten, eine Rehabilitation zu beginnen, in der Hoffnung, dass er wenigstens einen Finger bewegen können wird. Es dauerte drei Monate. Dann ging es Schlag auf Schlag und dank der unermüdlichen Unterstützung seiner Frau konnte er sich wieder so weit bewegen, dass er einen elektrischen Rollstuhl bedienen und sogar einen Computer benutzen konnte. Der Mann lebte noch drei weitere Jahre in seinem Haus, bevor er an einer Gehirnblutung starb. Das Wissen, dass wir da sein würden, wenn er sich für den Tod entscheiden würde, ließ ihn weiterleben.
Ich denke auch an den Mann, der aus den USA für eine Freitodbegleitung kam. Bevor er einschlief, sagte er zu seiner Frau: "Weißt du, wenn es wirklich noch ein weiteres Leben gibt, werde ich mich wieder für dich entscheiden". Ich glaube, dies zu hören, gibt dem Überlebenden neuen Mut zum Weiterzuleben.
In der Schweiz ist die Freitodbegleitung auch in Altenheimen erlaubt. Anfangs befürchtete ich eine Art "Ansteckung", dass die anderen Bewohner auch um den Tod bitten würden, wenn sie uns und unsere Arbeit kennenlernen. Aber in Wirklichkeit ist das nicht der Fall. Die meisten Menschen wollen leben.
Vorrichtung zum Öffnen des Tropfes, die einer Person selbstbestimmend ermöglicht, den Zufluss der tödlichen Substanz freizusetzen
Lifecircle setzt sich sowohl für die Suizidprävention als auch für die Freitodbegleitung ein. Ist das nicht paradox?
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der FTB und Todesfällen, wie sie mein Vater oder der von mir erwähnte ehemalige Soldat geplant hatten. "Gewaltsame" Selbstmorde scheitern oft und lassen den Betroffenen in noch größerem Leid zurück. Die Angehörigen sehen sich mit einem plötzlichen Tod, traumatischen Bildern und großen Schuldgefühlen konfrontiert. Bei der FTB können sie die Betroffenen auf ihrem Weg begleiten und bis zum Ende mit ihnen intensive und gleichzeitig beruhigende Momente der Zuneigung teilen.
Was sind die Unterschiede zwischen Lifecircle und Eternal Spirit auf der einen und Exit oder Dignitas auf der anderen Seite?
Als ich für Dignitas arbeitete, gab es einige Aspekte, die mir nicht gefielen. Deshalb verließ ich 2010 die Organisation, um Lifecircle und Eternal Spirit zu gründen. Erstens wollte ich, wie ich bereits erläutert habe, bevor ich die Freitodbegleitung als Option anspreche, mit Hilfe von Lifecircle dem Leben eine Chance geben.
Zweitens wollte ich jeden Verdacht auf ein "Geschäft mitmir der Freitodbegleitung" ausschließen. Daher haben wir uns für eine Satzung entschieden, die eine zweimalige jährliche Überprüfung unserer Finanzen vorsieht. Lifecircle ist nicht darauf ausgerichtet, Gewinne zu erzielen. Ich selbst beziehe mein Einkommen ausschließlich aus meiner Tätigkeit als Ärztin und nicht aus der FTB. Diese Transparenz schützt uns vor jeglichem Verdacht auf Kommerzialität.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Bedingungen, unter denen die Freitodbegleitung durchgeführt wird. Bei Exit oder Dignitas ist keine Pflegekraft anwesend. Die Person schluckt die 15 mg Natrium-Pentobarbital allein. Es ist ein sehr bitterer Stoff, der Magenbrennen und sogar Erbrechen auslösen kann. Die Wirkungsdauer ist lang, 2-3 Minuten bis zum Einschlafen und dann weitere 30 Minuten bis zum Tod. Wenn es nicht wie vorgesehen verläuft, wie ich es manchmal bei meiner Arbeit für Dignitas erlebt habe, kann die Person leiden und die Angehörigen behalten genau dieses Bild in Erinnerung.
Die von Eternal Spirit durchgeführte Freitodbegleitung sieht die Anwesenheit eines Arztes oder einer Krankenschwester vor. Wir bieten entweder eine orale oder eine intravenöse Möglichkeit an, die in 99% der Fälle gewählt wird. Das bedeutet auch, dass wir Menschen, die nicht in der Lage sind, einen Becher zu halten oder zu trinken, was bei neurodegenerativen Erkrankungen sehr häufig vorkommt, eine Sterbebegleitung anbieten können. Diese Patienten müssen lediglich in der Lage sein, den Hebel zu betätigen, der den Schlauch freigibt. Dies ist mit einem Finger, dem Kopf oder sogar der Zunge möglich. Die Wirkung der Substanz tritt bei intravenöser Verabreichung viel schneller ein. Die Person schläft innerhalb von 30 Sekunden völlig ruhig und der Herzstillstand tritt nach einigen Minuten ein.
Der letzte Grund, warum ich Dignitas verlassen habe, war, dass ich mich mehr für die weltweite Legalisierung von Freitodbegleitung einsetzen wollte. Jedes Jahr nehme ich mit Eternal Spirit an etwa 80 FTBs teil. Ich könnte noch viel mehr Menschen begleiten, aber ich möchte mir die Zeit für meine Arbeit freihalten. Denn dieser Kampf liegt mir sehr am Herzen.
Warum setzen Sie sich für die weltweit Legalisierung der Freitodbegleitung ein?
Ich habe keine Vorbehalte gegenüber der FTB, außer in Bezug auf den "Sterbetourismus". 80% der Menschen, die wir bei ihrem Freitod begleiten, kommen aus dem Ausland. Ich habe zu viele Menschen gesehen, die unter unmenschlichen Bedingungen von weit herkamen, um in der Schweiz sterben zu dürfen. Kein Arzt würde akzeptieren, dass ein Patient in diesem Zustand transportiert wird. Aber diese Menschen hatten keine Wahl.
In London stand ich am Bett eines sehr reichen Mannes, der seit einem Autounfall querschnittsgelähmt war. Als ich meine Hand auf seine mit Watte bedeckte Hand legen wollte, schrie er auf. Er litt an einer äußerst schmerzhaften Neuropathie: Sobald er die Schritte der Pflegerinnen auf dem Flur hörte, die ihn mobilisieren wollten, fing er bereits laut zu schreien an. Er hörte erst auf, wenn sie weg waren. Und das wiederholte sich alle zwei Stunden.
Dieser Mann musste von seinen Töchtern mit einem Krankenwagen zum Flughafen gebracht werden, dort in einen Privatjet verlegt werden und dann wieder in einen Krankenwagen, um zu dem ApartmentAppartment von Eternal Spirit zu gelangen. Das ist unmenschlich. Einfach unmenschlich. Es macht keinen Sinn. Im Moment seines Todes war der Mann von Dankbarkeit erfüllt. Aber ich hätte ihm so gerne geholfen, dort zu sterben, wo er zu Hause war.
Glücklicherweise ändert sich die Situation. In den Vereinigten Staaten gibt es zwölf Bundesstaaten, in denen die Möglichkeit der Freitodbegleitung praktiziert wird, aber nur für Personen, die dort auch wohnen. Seit kurzem kann Oregon die FTB auch Personen aus anderen Staaten ermöglichen. Selbst Kolumbien hat vor kurzem Ärzten erlaubt, den freiwilligen Tod zu unterstützen, was in Lateinamerika ein Novum ist.
Die angelsächsischen Länder sind da weiter. In Kanada, Neuseeland und fünf der sechs australischen Staaten gibt es die Freitodbegleitung bereits. In Europa sind Spanien, Österreich und Deutschland führend, auch wenn die Gesetzgebung in Deutschland noch nicht ideal ist. England und Frankreich hinken dagegen hinterher.
Zurzeit warten zwei Franzosen darauf, in die Schweiz zu kommen, um dort zu sterben. Sie möchten, dass dies so schnell wie möglich geschieht. Der eine leidet an der Charcot-Krankheit, der andere an Chorea Huntington. Beiden Patienten wurde trotz ihrer Krämpfe und Schmerzen eine tiefe und kontinuierliche Sedierung bis zum Tod verweigert.
Ich habe auch eine Frau aus Südfrankreich bei ihrer Freitodbegleitung betreut, deren Ehemann und drei ihrer Kinder Ärzte sind. Einer von ihnen praktiziert in der Palliativmedizin. Ich weiß, dass diese Familie meinen Kampf unterstützt. Ich frage mich aber: "Warum? Warum wird in Ländern, in denen die Abtreibung legalisiert wurde, immer noch das Recht zu sterben verweigert?"
Welche Verbindung sehen Sie zwischen einer Freitodbegleitung und einer aktiven Sterbehilfe?
Ich möchte, dass jeder Mensch auf der Erde über seinen Tod selbst bestimmen kann. Davon sind wir jedoch weit entfernt: Selbst in der Schweiz haben nur 1,5 % der Verstorbenen eine Freitodbegleitung gewählt. Ich frage mich daher, unter welchen Bedingungen all die anderen Menschen in den Krankenhäusern oder Altenheimen sterben. Ich hoffe, dass es ein sanfter Tod ist.
Ich bin jedoch gegen die aktive Sterbehilfe. Bei der FTB übernimmt der Patient die Verantwortung. Der Arzt sorgt dafür, dass diese so optimal wie möglich abläuft, greift aber nicht ein. Die Ärzteschaft sollte nicht darüber entscheiden, ob ein Leben als nicht mehr lebenswert zu empfinden ist. Wenn Ärzte die Injektion vornehmen können, wie kann man dann sicher sein, dass dies wirklich der Wunsch des Patienten war?
Ich würde jedoch zwei Verbindungen zwischen Freitodbegleitung und aktiver Sterbehilfe herstellen. Erstens: In den Benelux-Ländern, in denen aktive Sterbehilfe legal ist, liegt die Sterberate über den Weg der Freitodbegleitung bei 4 bis 5 %. Die Akzeptanz eines herbeigeführten Todes ist dort größer.
Zweitens bin ich davon überzeugt, dass ein Arzt niemals gezwungen werden darf, die eine oder andere Form der Sterbehilfe zu praktizieren. Für mich war es sehr schwierig, mich an die FTB zu gewöhnen. Wenn mein Vater nicht auf diese Weise gestorben wäre, würde ich vielleicht immer noch ausschließlich Palliativmedizin betreiben.
Wie läuft eine Freitodbegleitung ab?
Für Schweizer Patienten findet die Freitodbegleitung in der Regel zu Hause statt. Wenn sie sich für das Appartement von Eternal Spirit in Basel entscheiden, dann nur, wenn ein Familienmitglied weiter in dem Haus leben wird und dies nicht mit dem Tod des Angehörigen in Verbindung bringen möchte.
In den Tagen vor der FTB finden immer zwei Konsultationen bei zwei verschiedenen Ärzten im Abstand von 24 Stunden statt. Es ist sehr wichtig, dass die Verantwortung auf diese Weise geteilt wird. Wenn einer der beiden Ärzte sich gegen die Freitodbegleitung ausspricht, wird diese nicht durchgeführt. Der erste Arzt ist speziell für die Verschreibung von Natrium-Pentobarbital verantwortlich.
Am Tag nach der zweiten Konsultation, um 9.00 Uhr, legen wir in Gegenwart der Angehörigen den intravenösen Zugang. Dann beginnen wir aus rechtlichen Gründen mit der Video-Aufnahme.
Wir fragen die Person nach ihrem Namen, ihrem Geburtsdatum und dem Grund, warum sie bei uns ist. Dann muss sie uns sagen, was passieren wird, wenn sie den Hahn der Infusion öffnet. Diese vier Fragen beweisen ihre Urteilsfähigkeit. Wir hören auf zu filmen, wenn die Substanz in die Infusion zu fließen beginnt. Ab jetzt gehört die Zeit den Angehörigen.
Danach rufen wir die Polizei. Der Gerichtsmediziner stellt den Tod fest und dass es keine Anzeichen für einen gewaltsamen Tod, wie z.B. bei einer Erdrosselung, gibt. Er muss die Person entkleiden. Dies ist die einzige Einschränkung der intravenösen Verabreichung: die forensische Untersuchung ist umfangreicher. Wenn jemand gezwungen wird, eine tödliche Lösung zu trinken, hinterlässt dies sichtbare Spuren. Hier muss der Gerichtsmediziner sicherstellen, dass die Person selbst den Hahn der Infusion geöffnet hat.
Dieses Verfahren ist aufwändig und entwürdigend. Im Fall meines Vaters wurde sogar eine Autopsie durchgeführt, was er mit Sicherheit abgelehnt hätte. Wir zeichnen die Freitodbegleitung auf, in der Hoffnung, dass dieses forensische Verfahren eines Tages vereinfacht wird. Ich hatte darum gebeten, dass ein Polizeibeamter zu Beginn der FTB anwesend sein sollte, um die Rechtmäßigkeit zu bezeugen. Dies ist jedoch nicht möglich, da die Statuten der Polizei besagen, dass sie um jeden Preis einen Selbstmord verhindern müssen.
Ist das Verfahren für Personen aus dem Ausland das gleiche?
Der Ablauf ist derselbe, aber im Vorfeld studieren wir sehr sorgfältig die medizinische Akte der Person. Wir tauschen uns über Monate hinweg per Videokonferenz mit dieser aus. Stellen Sie sich vor, jemand kommt vom anderen Ende der Welt und hofft auf die Freitodbegleitung und einer der Ärzte ist dann dagegen... Das wäre dramatisch. Wenn ein Termin festgelegt wurde, kommt die Person 48 Stunden zuvor in Basel an und das Verfahren ist danach identisch.
Was ist mit Menschen mit psychischen Störungen?
Dieser Fall ist komplex und hat mir rechtliche Schwierigkeiten eingebracht. Vor sechs Jahren wurde ich des Mordes an einer sehr alten Frau aus der Schweiz angeklagt. Sie war seit drei Monaten in einer psychiatrischen Abteilung. Bei ihr war eine Depression diagnostiziert worden. Ich sprach mit ihrem Sohn, dem Leiter des Altenheims, in dem sie sich aufhielt, und mit ihrer Concierge. Ich konnte jedoch keinen Psychiater finden, der ihre Urteilsfähigkeit attestieren konnte.
Ich wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt, und mir drohten fünf Jahre Haft. Ich wurde schließlich wegen Verstoßes gegen das Heilmittelgesetz zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung und 20.000 Franken Geldstrafe2 verurteilt. Ich darf weiterhin Hilfe bei der Selbsttötung leisten, aber ich darf Patienten mit psychischen Störungen kein Natrium-Pentobarbital verschreiben. Es ist noch nicht vorbei: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt und mein Fall wird vor dem Bundesgerichtshof, der höchsten gerichtlichen Instanz, erneut verhandelt werden. Ich habe große Angst. In der Zwischenzeit ziehe ich es vor, nicht mehr selbst an den FTBs teilzunehmen, sondern eine Krankenschwester übernimmt dies.
Wenn eine Person mit einer psychischen Störung eine Freitodbegleitung wünscht, stellt sich die Frage, ob die Störung die Urteilsfähigkeit beeinträchtigt. Bei Demenzen neurodegenerativen Ursprungs ist die Situation klarer. Ein Neurologe überprüft die Urteilsfähigkeit regelmäßig mit immer kürzeren Tests. Er muss dem Patienten mitteilen, wann der Zeitpunkt für eine Freitodbegleitung gekommen ist, da derjenige sonst nicht mehr in der Lage sein wird, die Fragen an jenem Tag zu beantworten.
In Bezug auf psychiatrische Störungen betonten die Richter in meinem Fall, dass die Selbstbestimmung "auch für Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen gilt". Ich schließe mich dieser Meinung an. Die Freitodbegleitung sollte auch dann erlaubt sein, wenn eine Person trotz Pflege glaubt, dass sie zu stark unter ihrer Schizophrenie, bipolaren Störung oder schweren Depression leidet. In diesen Fällen kann eine Parallele zu einer unheilbaren somatischen Erkrankung gezogen werden.
Die Schwierigkeit besteht derzeit in der Weigerung der Psychiater, die Urteilsfähigkeit zu bestätigen. Während meines Prozesses stützte sich die Anklage auf den Bericht eines Psychiaters. Glücklicherweise verlangten die Richter, nachdem sie die Zeugenaussagen anderer Pfleger und Angehöriger gehört hatten, das Video zu sehen, das am Tag der FTB aufgenommen worden war. Der Sterbewunsch der Person und ihre Urteilsfähigkeit waren offensichtlich.
Die meisten Menschen, die sich an Eternal Spirit wenden, sind Ausländer. Wenn sie psychisch krank sind, haben wir jedoch keine Möglichkeit, ihnen zu helfen.
Was geschieht, wenn ein Ehepaar darum bittet, gemeinsam sterben zu dürfen?
Dies kommt sehr häufig vor: Ein Partner ist sehr krank, der andere leidet lediglich an altersbedingten Begleiterkrankungen. Beide wollen aber gemeinsam sterben. Mit solch einer Situation wurde ich gleich zu Beginn von Lifecircle konfrontiert. Der Mann war unheilbar krank, aber seine Frau war so fit, wie man es mit 80 Jahren sein kann. Sie kannten sich seit dem Kindergarten. Schon damals wussten sie, dass sie ihr Leben zusammen verbringen würden.
Exit hatte ihren Antrag auf eine gleichzeitige Freitodbegleitung abgelehnt. Die Frau sagte mir daraufhin ganz sachlich: "Wenn Sie das ablehnen, werde ich mich gleich danach umbringen. Ich weiß, dass Sie mich für sechs Tage in die Psychiatrie einweisen können, das ist in Ordnung. Aber ich werde mich gleich danach umbringen". Der Mann war Patient bei einem Psychiater. Ich bat seine Frau, diesen ebenfalls zu konsultieren, damit sie mir eine Bescheinigung über ihre Urteilsfähigkeit vorlegen konnte.
Am Tag der FTB unterlief uns aber ein Versäumnis. Wir hatten in der Wohnung von Eternal Spirit nur ein Einzelbett. Ich wollte eine Klappliege für sie neben das Bett stellen. Da lachten sie beide und die Frau sagte: "Frau Preisig, wir haben uns zum ersten Mal in so einem kleinen Bett geliebt. Das geht sehr gut so". Sie öffneten die Infusion und starben sich fest umarmend, wie einst in der Liebe.
Der Fall Pierre Beck markiert einen Wandel in der Wahrnehmung dieser Art von Wünschen. Können Sie uns dies erklären?
Mein Kollege Pierre Beck, der stellvertretender Vorsitzender von Exit Suisse Romande war, wurde ebenfalls verklagt. Er hatte einer gesunden 86-jährigen Frau, die zusammen mit ihrem kranken Ehemann sterben wollte, Natrium-Pentobarbital verschrieben. Pierre Beck hat zwei Jahre zuvor der Selbstmord eines Mannes, dem ein Exit-Arzt die Freitodbegleitung verweigert hatte, sehr betroffen gemacht. Als dessen Frau starb, verließ der Mann das Schlafzimmer, ging in den Keller und schoss sich in den Kopf.
2020 wurde Pierre Beck zunächst von zwei verschiedenen Gerichten wegen Verstoßes gegen den Ärztekodex verurteilt. Das Bundesgericht hob diese Verurteilung jedoch auf und entschied, dass es in dieser speziellen Situation nicht strafbar sei, einer nicht kranken Person ein Medikament zu verschaffen.
Nach dem Schweizer Gesetz ist nur die Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Motiven strafbar. Rechtlich gesehen hätte Pierre Beck der Frau auch ein Gewehr geben und ihr das Schießen beibringen können. In unserem Strafgesetzbuch spielt es keine Rolle, ob jemand Arzt ist oder nicht, und auch nicht, welches Mittel er verwendet. Wie kann man also einen Arzt dafür verurteilen, dass er einen sanften und sicheren Tod ermöglicht hat?
Schließlich wurde der Fall von Pierre Beck an den Gerichtshof des Kantons Genf verwiesen, damit dieser nach dem Betäubungsmittelgesetz neu verhandelt werden konnte.
Welche der Personen, die Sie begleitet haben, haben Sie am meisten beeindruckt?
Paradoxerweise kann ich von all den erschütternden Situationen, die ich erlebt habe, hier zwei nennen, bei denen die Freitodbegleitung nicht stattgefunden hat. Sie stammen aus der Zeit vor Lifecircle.
Ich erinnere mich an eine Frau, die an einem Lungenkarzinom erkrankt war. Sie hatte große Schmerzen und entschied sich für eine FTB. Ihr Mann, der sehr religiös war, war dagegen. Trotz der palliativen Pflege dauerte die Agonie mehrere Tage an. Schließlich flehte er mich an, seiner Frau eine tödliche Dosis Morphium zu injizieren oder Exit heranzuziehen. Es war jedoch zu spät, da die Zustimmung der Patientin nicht mehr eingeholt werden konnte.
Die andere Situation steht auch in Zusammenhang mit der Religion. Ein sehr alter katholischer Priester war durch eine schwere Seh- und Hörbehinderung stark beeinträchtigt. Er litt nicht an einer unheilbaren Krankheit, wollte aber dennoch sterben. Wir nennen dies einen "Bilanzsuizid".
Seine Tochter - er war verheiratet gewesen, bevor er dem Orden beitrat - kümmerte sich sehr um ihn und erklärte sich bereit, ihn in die Schweiz zu bringen. Tief in meinem Herzen war ich überzeugt, dass es zu früh für eine Freitodbegleitung war. Er war aber entschlossen. Doch zwei Tage später hatte er seine Meinung geändert.
Dieser Priester erzählte mir, dass er eine "göttliche Eingebung" hatte, als er kurz vor seiner FTB in einer Kapelle betete. Er war demnach nicht in die Schweiz gekommen, um dort zu sterben, sondern um mir zu sagen, dass meine Arbeit von Gott geschätzt wurde. Nach seiner Mission konnte er nach Hause gehen und wusste, dass er zu einem späteren Zeitpunkt für die Freitodbegleitung zurückkehren könnte.
Wie stehen die Schweizer Ärzte zum Thema Freitodbegleitung?
Wenn ein Patient seinen Arzt um ein Rezept für Natrium-Pentobarbital bittet, stimmen nur 30% der Ärzte zu. Bei Eternal Spirit gibt es mehrere Kollegen, die diese Rezepte ausstellen, aber ich bin die Einzige, die bereit ist, während der FTB anwesend zu sein. Bisher habe ich noch keinen "Nachfolger". Bei Exit, das mehr als tausend Freitodbegleitungen pro Jahr ermöglicht, ist nie ein Arzt anwesend. Dies ist ein gutes Beispiel für die Debatte über die FTB, die in der medizinischen Welt derzeit geführt wird.
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) ist unter anderem für Fragen der medizinischen Ethik zuständig und damit auch für die Ausarbeitung von Richtlinien für die medizinische Praxis. Die SAMW hatte früher eine recht restriktive Haltung gegenüber der Freitodbegleitung. Aber mit dem Amtsantritt eines neuen Präsidenten im Jahr 2016, einem Professor für Anästhesie und Intensivmedizin, änderte sich dies.
2018 erstellte die SAMW die medizinisch-ethischen Richtlinien "Umgang mit Sterben und Tod". Darin wurde festgelegt, dass eine Person, die ihr Leiden als unerträglich empfindet, das Recht hat, um den Tod zu bitten. Die FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum, der Berufsverband der Ärzte in der Schweiz) war der Ansicht, dass die beiden Kapitel über den assistierten Suizid zu weit gingen, und weigerte sich, die Richtlinien in ihre Standesordnung aufzunehmen. Diese Unklarheit hat viele Kollegen verunsichert.
Eine neue Version der SAMW-Richtlinien3 wurde vor kurzem von der FMH genehmigt [19. Mai 2022]. Der Text stellt klar, dass es nicht die Pflicht des Arztes ist, eine Freitodbegleitung vorzuschlagen oder durchzuführen, da es sich hierbei nicht um einen medizinischen Vorgang handelt. Sie ist jedoch unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig und "medizinisch-ethisch vertretbar".
Anmerkungen & Referenzen:
- Lifecircle: https://www.lifecircle.ch/ueber-uns/gruendung-lifecircle/
Eternal Spirit: https://www.eternalspirit.ch/
- Ein Schweizer Franken (CHF) entspricht ungefähr einem Euro.
- SAMW – "Sterben und Tod": https://www.samw.ch/de/Ethik/Themen-A-bis-Z/Sterben-und-Tod.html (Kapitel 6.2.1: "Suizidhilfe")