Mit dem Leistungsgruppen-Grouper werde nun die Krankenhausreform scharf gestellt, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Dienstag bei einer Pressekonferenz im Deutschen Herzzentrum der Charité. Damit werde sichtbar, welche Klinik künftig welche Leistungen anbieten kann und abrechnen darf. Nur Krankenhäuser, welche die im Gesetz festgelegten personellen und technischen Voraussetzungen für die 65 Leistungsgruppen erfüllen, bekommen die jeweilige Leistung auch bezahlt. Der Grouper erzwinge damit die gewünschte Spezialisierung und die Konzentration komplexer und schwieriger Leistungen auf dafür spezialisierte Zentren. Damit sollen die teils gravierenden Qualitätsdefizite in der Versorgung von Patienten mit Krebs, Herzkrankheiten und Schlaganfällen abgebaut werden.
Eine weitere Erwartung an die Reform ist, dass mit dem Abbau von Überkapazitäten – die durchschnittliche Auslastung der Krankenhäuser liegt derzeit bei nur 65 Prozent – gestärkte Strukturen entstehen, mit denen auch wirtschaftliche Schieflagen beseitigt werden können.
Der Vorstandsvorsitzende der Charité, Professor Heyo Kroemer, sieht die Gesundheitsversorgung angesichts des demografischen Wandels vor komplexen Herausforderungen. Die Reform sei „unverzichtbar“ für die Entwicklung leistungsfähiger Strukturen, in denen Ärzte und Pflegekräfte zusammen mit anderen Dienstleistern diese Herausforderungen bewältigen können.
Ein wichtiger Aspekt der Reform sei, dass Universitätskliniken explizit eine koordinierende Funktion in der medizinischen Versorgung erhalten. Praktiziert worden sei dies bereits während der Corona-Pandemie, in der beispielsweise die Charité die Zuordnung von Patienten zu Krankenhäusern entsprechend dem Schweregrad der Erkrankung übernommen hat. Darüber hinaus arbeitet die Charité seit einigen Jahren mit Hilfe telemedizinischer Verfahren mit anderen Krankenhäusern zusammen und ermöglicht auf diese Weise Hochleistungsmedizin in der Fläche und an der Peripherie.
Der Ärztliche Direktor des Deutschen Herzzentrums, Professor Volkmar Falk, betonte, die moderne Herz-Kreislaufmedizin erfordere eine Subspezialisierung, die nur in Zentren mit einem hohen Fallaufkommen realisierbar sei. Diese Fähigkeiten müssen 24/7 verfügbar sein. Konzentration, durch hohe Fallzahlen und Spezialisierung führten in der Kardiologie und Onkologie nachweislich zu mehr Qualität und besseren Outcomes: geringere Mortalität, niedrigere Komplikationsraten und positive Langzeiteffekte.
Der Leistungsgruppen-Grouper wurde in den letzten Monaten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erarbeitet. Es handelt sich um ein 12.000 Seiten umfassendes Handbuch, in dem jede medizinische Leistung, die im Krankenhaus erbracht wird, einer Leistungsgruppe zugeordnet wird. Der Grouper soll Krankenhäusern verdeutlichen, welche Leistungsgruppen sie bedienen können und welche Maßnahmen erforderlich sind, um Vergütungsansprüche zu erlangen. Für die Länder ist dieser Grouper ein wichtiges Instrument zur konkreten Bedarfsplanung vor Ort.
Ein weiteres Element der Krankenhausreform ist er Transformationsfonds. Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium eine Rechtsverordnung zum Verfahren für die Förderung der Umstrukturierung der Kliniken fertiggestellt. Förderfähig sind die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, die Umwandlung eines bestehenden Krankenhauses in eine sektorenübergreifende Einrichtung, die Bildung telemedizinischer Netzwerke und von Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen, ferner die Bildung regionaler Klinikverbünde. Ebenfalls gefördert werden können der Aufbau integrierter Notfallstrukturen, die (teilweise) Schließung eines Krankenhauses sowie der Ausbau von Ausbildungskapazitäten. Der Rechtsversordnung muss der Bundesrat zustimmen; das BMG arbeitet auf eine Beschlussfassung am 14. Februar hin.
Für die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen wurde inzwischen ein eigener Ausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingerichtet. Geleitet wird der Ausschuss gemeinsam von Bund und Ländern, beteiligt sind Krankenkassen, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Bundesärztekammer und Vertreter der Pflegeberufe; Patientenvertreter und der Medizinische Bund nehmen beratend teil.