Wochenrückblick: Bundestagswahl 2025 - Lauterbach gewinnt Direktmandat

Karl Lauterbach gewinnt das Direktmandat in Köln. Neuerungen und Forderungen im Gesundheitswesen rücken jetzt in den Fokus.

Lauterbachs Wahlsieg und Reformen im Gesundheitswesen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat in seinem Wahlkreis in Köln-Mülheim/Leverkusen mit 32,7 Prozent deutlich vor seinem Mitbewerber der CDU gewonnen. Obwohl er nicht über die Landesliste der nordrhein-westfälischen SPD abgesichert ist, dürfte er wahrscheinlich dem Deutschen Bundestag auch in der neuen Legislaturperiode wieder angehören. Lauterbach gehört seit 2005 dem Bundestag an und gilt als der im Moment erfahrenste Gesundheitspolitiker. Er könnte daher auch wieder ins Amt des Bundesgesundheitsministers berufen werden – zuletzt war dies vor 20 Jahren mit Ulla Schmidt der Fall. Dem Bundestrend folgend verlor die SPD in Lauterbachs Wahlkreis allerdings 8,9 Prozent der Stimmen und liegt bei 21,2 Prozent.  Die CDU gewann 2,9 Prozent hinzu und erreichte 24,6 Prozent. 

Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde mit 41,8 Prozent in seinem Wahlkreis Steinfurt I /Borken erneut direkt gewählt. Der Wahlkreis ist traditionell eine Unions-Hochburg. 

Der Ausgang der Bundestagswahl war bis in die frühen Morgenstunden des Montag ungewiss: Bereits im Laufe des Abends zeichnete sich ab, dass die FDP die Fünf-Prozent-Hürde nicht schaffen würde. Erst um 2 Uhr am Montagmorgen war klar, dass auch das Bündnis Sarah Wagenknecht an dieser Hürde knapp scheitern würde. Das zumindest ermöglicht eine Zweier-Koalition aus Union und SPD – eine Gro-Ko, die nun ganz klein ist.  

Eindeutiger Wahlgewinner ist die AfD, die ihren Stimmenanteil binnen gut drei Jahren auf fast 21 Prozent in etwa verdoppeln konnte. In den neuen Bundesländern ist die rechtsextreme nationalistische Partei überall dominant und erreicht in Teilen Ostsachsens nahezu 50 Prozent der Stimmen.

KBV und Kassen schaffen Klarheit zur Videosprechstunde

Mit einer Vereinbarung über den Einsatz von Videosprechstunden haben KBV und GKV-Spitzenverband Vorgaben des Digitalgesetzes umgesetzt und damit mehr Klarheit für die ärztliche Praxis geschaffen. Videosprechstunden sind inzwischen allseits als nützlich in der Versorgung anerkannt, sie sparen Zeit und Wege und können einen Teil der physischen Konsultationen ersetzen.

Die Vereinbarung regelt folgende Punkte:

Bundesärztekammer positioniert sich zum Einsatz von KI

Mit einer am Freitag vom Vorstand beschlossenen Stellungnahme ihres wissenschaftlichen Beirates hat sich die Bundesärztekammer zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medizin positioniert. Diese Stellungnahme ergänzt ein Positionspapier der Zentralen Ethikkommission der BÄK aus dem Jahr 2021. 

Der Stand gegenwärtiger wissenschaftlicher Erkenntnisse lässt nach Auffassung des Beirats erwarten, dass KI künftig Diagnostik und Therapie und Prozesse ärztlicher Entscheidungsfindung maßgeblich beeinflussen, eventuell sogar revolutionieren könnte.Gegenwärtig befinden sich viele Projekte in einer lokalen Evaluierungsphase, insbesondere in der Diagnostik. Es gibt jedoch zu wenige standortunabhängige und generalisierbare Blaupausen.

Um eine generalisierbare Implementierung von KI in den medizinischen Alltag zu ermöglichen, müssen bestimmte technische, regulatorische und ethische Voraussetzungen definiert und erfüllt sein. In technischer Hinsicht müssten KI-Modelle robust sein, also standortunabhängig und an mehreren Patientenkollektiven getestet sein. Die Aussage dürfe nicht von bestimmten Geräten, etwa der Bildgebung und der labordiagnostischen Methode abhängig sein. Gefordert wird Softwaretransparenz, die es nachvollziehbar macht, welche Inputparameter genutzt worden sind. Die technische Dokumentation müsse in verständlicher Sprache dargelegt werden. Ferner müssen Grenzen der Aussagefähigkeit der KI transparent sein. Klärungsbedürftig sei, welche zusätzlichen Kompetenzen Ärzte und ihre Mitarbeiter benötigen und wie diese vermittelt werden können.

Eine der wesentlichen Aufgaben der nächsten Jahre werde es sein, Antworten darauf zu finden, wie der Arbeitsalltag unter Einsatz von KI gestaltet werden könne, um Ärzte in Praxen und Kliniken bei administrativen oder repetitiven Aufgaben zu entlasten.

Als Folge der zunehmenden Nutzung von Wearables und der dabei kontinuierlich anfallenden Daten und deren automatische Auswertung durch eine KI muss überprüft werden, wie sich dies auf die Kompetenz chronisch kranker Patienten auswirkt. Dies müsse in die Arzt-Patienten-Kommunikation sowie in die Aus- und Fortbildung von Ärzten und ihren Mitarbeitern einbezogen werden. 

In regulatorischer Hinsicht müsse ein Zulassungsprozess für KI-Modelle geschaffen werden mit einer Definition von Outcome-Parametern, einer Qualitätssicherung und einer Festlegung der Interaktion von Mensch und Maschine. Dabei müssten auch Haftungsfragen geklärt werden. 

Für Deutschland müsse eine Forschungsinfrastruktur geschaffen werden, die es ermöglicht, standortübergreifend KI-Modelle zu entwickeln und zu testen. Dazu bedürfe es einheitlicher Standards für die Erfassung von Input- und Outcome-Daten, wobei auch eine EU-weite Nutzbarmachung angestrebt werden sollte. Damit wird auch das wesentliche Ziel verfolgt, Europa im Vergleich zu weltweit führenden und dominierenden Anbietern aus den USA und China unabhängiger und wettbewerbsfähiger zu machen.   

Deutsche Krebsgesellschaft: Sechs Forderungen für die nächste Legislaturperiode

Unmittelbar vor der Bundestagswahl hat die Deutsche Krebsgesellschaft sechs Forderungen zur Zukunft der onkologischen Versorgung vorgelegt, die in der nun beginnenden neuen Legislaturperiode umgesetzt werden sollen.

DDG fordert eine Agenda Diabetes 2030

Angesichts der aktuell bereits neun Millionen Diabetiker in Deutschland, deren Zahl bis 2040 voraussichtlich auf zwölf Millionen steigen wird, warnt die Deutsche Diabetes Gesellschaft vor einem drohenden Versorgungsnotstand für die Betroffenen. Schon jetzt, so die Fachgesellschaft, gebe es Regionen mit einem erhöhten Mortalitätsrisiko als Folge von Unterversorgung. Betroffen seien dabei insbesondere Frauen in sozial benachteiligten Regionen.

Dringend notwendig sei eine Korrektur der Krankenhausreform, da die derzeitige Konzeption der Leistungsgruppen die Diabetologie nicht ausreichend berücksichtigt. Dadurch gehe die diabetologische Expertise verloren – zum Nachteil der rund 20 Prozent der Krankenhauspatienten mit der Nebendiagnose Diabetes. Die DDG plädiert daher auf den Erhalt und Ausbau diabetologischer Fachabteilungen in den großen Krankenhäusern, die stärkere Verankerung diabetologischer Expertise in der Inneren Medizin und damit auch an Krankenhäusern der Basisversorgung und mehr Investitionen in das Medizinstudium und in die Facharztausbildung. 

In der neuen Legislaturperiode müsse der Fokus verstärkt auf die Primärprävention gelegt werden. Dazu sollten gesunde Lebensmittel von der Mehrwertsteuer befreit und zuckerhaltige Getränke nach britischem Vorbild besteuert werden. Werbung für ungesunde Lebensmittel solle verboten und die Nutri-Score-Kennzeichnung auf allen Lebensmitteln verbindlich eingeführt werden.