Famulatur: Praktische Erfahrung im Medizinstudium
Die Famulatur ist ein wichtiger Bestandteil des Medizinstudiums. Sie bietet den angehenden Ärzten die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und das theoretische Wissen in der klinischen Praxis anzuwenden.
Medizinstudium: Was ist die Famulatur?
Die Famulatur ist ein Pflichtpraktikum während des Medizinstudium und in der Approbationsordnung für Ärzte ÄApprO vorgeschrieben (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4). Die Famulatur findet in Krankenhäusern, Praxen oder anderen medizinischen Einrichtungen statt und bietet den Studierenden die Möglichkeit, das Gelernte aus dem Studium in der Praxis anzuwenden und ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern. Die Studierenden arbeiten unter der Aufsicht von erfahrenen Ärzten und Pflegepersonal und unterstützen diese bei der Versorgung der Patienten. Die praktische Arbeit in medizinischen Einrichtungen fördert das Verständnis für die dortigen Arbeitsabläufe. Die Famulatur ist daher auch eine Voraussetzung für die Zulassung zum praktischen Jahr, welches wiederum Voraussetzung für die Approbation als Arzt ist.
Bedingungen für die Famulatur
Die Famulatur ist für Medizinstudenten vorgesehen, die bereits einige Semester ihres Studiums abgeschlossen haben und über ausreichende theoretische Kenntnisse verfügen. Darüber hinaus kann es sein, dass bestimmte Impfungen oder Gesundheitsuntersuchungen erforderlich sind, um in medizinischen Einrichtungen arbeiten zu können.
Wann müssen Medizinstudienten die Famulatur absolvieren?
Gemäß § 7 ÄApprO ist sie während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem bestandenen ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und dem zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten. Alternativ kann sie auch in den von der Universität gewährten Urlaubssemestern absolviert werden.
Wie lange dauert die Famulatur?
Für die Famulatur sind laut § 7 Abs. 3 120 Kalendertage vorgeschrieben. Diese müssen in vier bis fünf Teilbereichen absolviert werden. Die Famulatur muss ganztägig unter ärztlicher Anleitung absolviert werden. Um das Ausbildungsziel gemäß § 7 Abs. 1 ÄApprO zu erreichen, sollte jeder Abschnitt mindestens einen Monat dauern, um die erforderliche Kontinuität, Effizienz und Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Die Mindestdauer eines Abschnitts darf nicht weniger als zwei Wochen (14 Kalendertage) betragen.
Wo findet die Famultur statt?
- ambulante Krankenversorgung
- Krankenhaus oder stationäre Rehabilitationseinrichtung
- Hausarztpraxis
- in einer anderen geeigneten Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden, oder in einer der drei ersten Bereiche
Die hausärztliche Versorgung erfolgt durch zugelassene Ärzte gemäß § 73 Abs. 1 Buchst. A des Sozialgesetzbuches Teil V (SGB V). Dies umfasst Allgemeinärzte, Kinderärzte und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung. Zur Nachweisführung über die Zulassung zur hausärztlichen Versorgung können der Praxisstempel, ein Screenshot der Internetseite der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder eine Kopie des entsprechenden Bescheides des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen verwendet werden.
Die Famulatur bei einem Hausarzt ermöglicht den Studierenden einen Einblick in die umfassende Betreuung von Patienten in der Primärversorgung. Während der ambulanten und hausärztlichen Famulatur sollen die Studierenden lernen, Anamnesen zu erheben, am ärztlichen Gespräch mit dem Patienten sowie an Hausbesuchen teilzunehmen und sich mit der technischen Ausstattung vertraut zu machen. Die Krankenhausfamulatur beinhaltet ärztliche Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht entsprechend dem Kenntnisstand des Famulanten. Dies umfasst die Integration in den Klinikalltag einer Bettenstation sowie die Teilnahme an ärztlichen Visiten, Anamneseerhebungen, Operationen oder Therapiebesprechungen.
Famulaturen im Bereich Radiologie und Anästhesiologie werden als stationäre Famulaturen angerechnet, es sei denn, es wird ausdrücklich eine ambulante Tätigkeit bescheinigt. Famulaturen an Instituten für Pathologie und Rechtsmedizin werden maximal mit 30 Tagen auf die stationären Famulaturen angerechnet. Famulaturen ohne unmittelbaren Bezug zur Patientenversorgung, wie beispielsweise Labormedizin, werden grundsätzlich nicht angerechnet.
Vergütung der Famulatur
Für die Allgemeinmedizinfamulatur erhalten die Studierenden in der Regel ein Taschengeld. Die Höhe variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. In Berlin beträgt die Förderung 165 Euro pro Monat. Für die Famulatur an sich erhalten die Studierenden nicht in jedem Bundesland eine Bezahlung. Gar keine Vergütung gibt es in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen, am meisten wird gezahlt in Hessen (600 Euro) und Rheinland-Pfalz (500).
Famulatur im Ausland
Viele Medizinstudenten nutzen die Famulatur, um internationale Erfahrungen zu sammeln und ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Eine im Ausland absolvierte Famulatur kann angerechnet werden, jedoch nicht die Famulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung. Die Famulatur im Ausland kann entweder in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung absolviert werden. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für Famulaturen im Inland. Der Nachweis über die absolvierte Famulatur im Ausland muss durch eine Bescheinigung erbracht werden, die inhaltlich der Anlage 6 der ÄApprO entspricht. Die Bescheinigung muss deutlich angeben, um welche Einrichtung es sich handelt. Der für die Ausbildung verantwortliche Arzt hat die Bescheinigung frühestens am letzten bescheinigten Arbeitstag zu unterschreiben.
Zeugnisse und Nachweise zur Famulatur
Die Nachweise über die absolvierte Famulatur gemäß § 7 Abs. 1 ÄApprO müssen mittels Bescheinigungen gemäß Anlage 6 zur ÄApprO oder einer formlosen Bestätigung (mit Stempel der Einrichtung und Unterschrift des/der ausbildenden Arztes/Ärzte) erbracht werden. Diese Nachweise müssen spätestens 14 Tage nach dem Anmeldeschluss (10.1./10.6.) dem Landesprüfungsamt vorgelegt werden.
- https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/ausbildung-im-inland/aerztin-arzt/artikel.112412.php
- https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/alles-fuer-den-praxisalltag/praxisorganisation/famulatur
- https://www.praktischarzt.de/arzt/famulatur-ranking-verguetung/#:~:text=Die%20Famulatur%20Verg%C3%BCtung%20der%20unterschiedlichen,eine%20Famulatur%20Verg%C3%BCtung%20bezahlt%20wird.