Ein exklusiver Guide zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
Erfahren Sie alles Wissenswerte über die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte, warum sie unverzichtbar ist und worauf Sie bei einem Abschluss besonders achten sollten.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sinnvoll?
Laut einer Analyse der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) aus dem Jahr 2018 wird jede vierte Person im Laufe ihres Lebens berufsunfähig.1 Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) bietet in solchen Fällen finanzielle Sicherheit, indem sie einspringt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit nicht mehr arbeiten kann. Die BU-Versicherung zahlt eine vereinbarte Rente aus, sobald man seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate nur noch zur Hälfte ausführen kann.
Gründe für Berufsunfähigkeit von Ärzten
Zu den häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit bei Ärzten gehören psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout und Angststörungen, die durch hohe Arbeitsbelastungen und emotionalen Stress entstehen. Verstärkt werden diese Auswirkungen durch die schwierige Personalsituation in vielen medizinischen Einrichtungen. Auch physische Erkrankungen, beispielsweise chronische Rückenschmerzen oder Gelenkprobleme, treten häufig auf. Der hohe Druck, der durch die lebensverändernden Konsequenzen medizinischer Entscheidungen entsteht, sowie regulatorische und administrative Anforderungen stellen eine zusätzliche Herausforderung dar. Insbesondere sind niedergelassene Ärzte betroffen, die auch das Praxismanagement übernehmen müssen. All diese Faktoren beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität, sondern erhöhen auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit.
Absicherung durch Berufsunfähigkeitsversicherung vom Ärzteversorgungswerk
Das Ärzteversorgungswerk bietet eine Grundabsicherung, die allerdings erst ab einer Berufsunfähigkeit (BU) von 100 % greift. Die private BU-Versicherung hingegen leistet bereits ab einer 50-prozentigen BU, was einen enormen Vorteil darstellt. Um die Leistungen der BU-Rente aus dem ärztlichen Versorgungswerk in Anspruch zu nehmen, müssen Ärzte ihre Tätigkeit vollständig aufgeben.
Ein großer Vorteil des Versorgungswerks ist es, dass keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Demgegenüber steht die Problematik rund um die BU-Rentenhöhe aus dem Versorgungswerk. Die Rentenangabe, die auf dem Bescheid vom Versorgungswerk eingesehen werden kann, versteht sich als Bruttorente. Das heißt, es müssen davon Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden. Die Rentenhöhe ist ohnehin schon wesentlich geringer als der vorherige Verdienst, woraus sich eine enorme Versorgungslücke im Ernstfall ergibt.
TIPP: Schauen Sie sich Ihren Rentenbescheid genauer an und suchen Sie die Angabe zur BU-Rentenhöhe. Im Übrigen ist die Angabe Ihrer Altersrente lediglich eine Bruttorente. Davon sind Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Steuern abzuziehen. Es ergibt sich eine enorm hohe Rentenlücke, die es mit privaten Vorsorgelösungen zu schließen gilt. Die meisten Ärzte unterschätzen diesen Betrag.
Aus den oben genannten Gründen ist es ratsam, eine private BU-Versicherung abzuschließen, doch ist es leider nicht jedem möglich, auf diese geeignete Lösung zurückzugreifen. Die Versicherer nehmen eine Gesundheits- & Risikoprüfung vor.
Worauf sollten Ärzte bei dem Abschluss einer BU-Versicherung achten?
Bitte beachten Sie, dass Sie mit diesem Vertrag eine Grundlage für Ihre finanzielle Sicherheit über viele Jahre hinweg legen. Nehmen Sie sich entsprechend Zeit, um Ihre Auswahl gewissenhaft zu treffen. Während der Anbieter von der KFZ- oder Hausratversicherung schnell innerhalb von 12 Monaten getauscht werden kann, bleibt die BU-Versicherung lange bestehen, um neue Gesundheitsfragen zu umgehen.
Tarife Vergleichen und Ansprechpartner
Bei der Auswahl der richtigen BU-Versicherung ist es wichtig, Angebote zu vergleichen und sich von Fachleuten beraten zu lassen. Lassen Sie sich diese Art des Vertrags nicht innerhalb von einer Stunde verkaufen und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Es gibt große Unterschiede bei der Vertriebsform. Suchen Sie sich einen Profi, der für Sie BU-Tarife miteinander vergleicht und der großen Wert auf die ausführliche Aufbereitung Ihrer Gesundheitshistorie legt.
Gesundheits- und Risikoprüfung vor dem Abschluss einer BU-Versicherung
Um die BU-Versicherung abschließen zu können, müssen Sie viele Fragen zu Ihren Beschwerden, Erkrankungen und stationären Aufenthalten der letzten fünf bis zehn Jahre auflisten. Die Gesellschaft schützt damit ihre Versichertengemeinschaft. Ziel ist es, langfristig die Monatsbeiträge stabil zu halten.
Achten Sie darauf, die Angaben so ausführlich und umfangreich wie möglich zusammenzutragen. Hören Sie niemals auf Hinweise, die beschwichtigend wirken. Das Verschweigen von Erkrankungen könnte dazu führen, dass die Versicherung im Ernstfall nicht leistet. Können Sie sich nicht genau erinnern, fordern Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Ihre Diagnoseliste an. Sollte diese Liste umfassender sein, dann lassen Sie sich von dem Makler eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern erstellen. So erfahren Sie zuerst, zu welchen Konditionen Sie versicherbar sind.
Wichtige Kriterien definieren
Nachdem Sie die Antworten der Versicherer aus der anonymen Voranfrage erhalten haben, sollten Sie folgende Kriterien und Anforderungen an Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) definieren.
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langfristige Nachversicherung:
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Ziel: Nutzen Sie möglichst lange angebotene Nachversicherungen, um die BU-Rente bei bestimmten Anlässen (z. B. Heirat, Gehaltssprung, Niederlassung) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
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Empfehlung: Nutzen Sie die 2-BU-Strategie, da Versicherer den Ausbau der BU-Rente meist auf 3.500 € begrenzen.
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Anrechnung der BU-Renten:
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Ziel: Die Anrechnung der BU-Rente vom Versorgungswerk sollte erst ab einer hohen BU-Rente (mindestens 4.000 €) erfolgen.
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Empfehlung: Auch hier ist die 2-BU-Strategie sinnvoll, um Nachversicherungsgarantien nutzen zu können.
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Achtung: Viele Berater, die selten medizinische Berufe beraten, haben dies nicht im Blick!
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Umorganisationsklausel:
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Ziel: Optimalerweise verzichtet der Versicherer auf die Umorganisationsklausel sowohl für Angestellte als auch für niedergelassene Ärzte.
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Empfehlung: Lassen Sie sich das Kleingedruckte dazu zeigen und vergleichen Sie es gemeinsam mit Ihrem Makler.
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konkrete Verweisbarkeit:
Die Auswahl der genannten Kriterien beschränkt sich auf die drei wichtigsten Inhalte rund um das Kleingedruckte innerhalb einer BU-Versicherung mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Ärzten. Falls Sie die typische Aufzählung der „Infektionsklausel“ für Heilberufe vermissen, liegt es daran, dass Sie diese als Werbegag einstufen dürfen.
Janine Kreiser ist die Versicherungs- & Finanzexpertin, der Ärzte vertrauen. Sie war zwölf Jahre lang Finanzmaklerin und konnte in über 1.500 Beratungsgesprächen zu ganzheitlichen Finanzkonzepten verhelfen. Inzwischen managt sie ausschließlich die Infoplattform www.doc-bu.de, versorgt ihre Lieblingsberufsgruppe mit transparenten und umfangreichen Blogbeiträgen rundum die BU-Versicherung und Altersvorsorge. Sie bietet interessierten und gut informierten Ärzten zudem Zugang zu ihrem exklusiven Netzwerk der besten Ärzteberater.
- Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (2018). Aktuar Aktuell Nr. 44. Hohenstaufenring 47–51, 50674 Köln. Verfügbar unter https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.44.pdf