Weder in der Leitlinie zum Gestationsdiabetes mellitus (GDM) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DDDG) noch in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) wird konkret auf die Details der Herstellung der beim oralen Glukose-Toleranztest (oGTT) zu verwendenden Glukoselösung eingegangen. Dabei hat die DDG vor einigen Jahren eine Stellungnahme zu diesem Thema publiziert(1). Aufmerksamkeit erregte ein Todesfall 2019 in Köln, zu dem es anscheinend durch eine Substanz-Verwechselung beim Abwiegen der Glukose in einer Apotheke gekommen ist. Aktuell kommt es zu einem Lieferstopp des letzten Fertigarzneimittels mit Einzelzulassung in Deutschland (Accu-Chek Dextrose O.G.T. Lösung; Roche Diabetes Care), die Firma Roche stellt den Vertrieb dieses Produktes im Laufe des Jahres 2020 ein.
In der internationalen Literatur und in den allermeisten internationalen Leitlinien finden sich ebenfalls keine konkreten Aussagen zur Herstellung der Glukoselösung (2). Anscheinend wird dies für die Aussagekraft des oGTT nicht als ein relevantes Thema betrachtet. Im Ausland wird wohl vielfach eine fertige Glukoselösung für die Durchführung des oGTT verwendet (s.u.), eine entsprechende systematische Recherche dazu gibt es aber anscheinend nicht. Bei der HAPO-Studie, auf der viele Aussagen und Vorgaben zur GDM-Diagnose basieren, wurde eine in den USA als Lebensmittel verkehrsfähige Fertiglösung verwendet (3). Dabei weist diese Fertiglösung Unterschiede zu der Fertiglösung der Firma Roche auf (Tabelle 1).
Das Positionspapier gemeinsame Positionspapier der Kommission Labordiagnostik in der Diabetologie der DDG und DGKL (KLD) und der Kommission Apotheker in der Diabetologie BAK/DDG (10/2020) finden Sie hier.