Die Hepatitis D ist eine Erkrankung der Leber, die durch eine Infektion mit dem Hepatitis-D-Virus (HDV) ausgelöst wird. Die Hepatitis D stellt eine Sonderform der Infektionskrankheiten dar, da sie nicht ohne eine gleichzeitige Hepatitis-B-Infektion auftreten kann. Grund dafür ist die fehlende Funktion des HDV zur Synthese von Hüllproteinen, die es für die Infizierung weiterer Zellen benötigt. Dies wird erst durch die Kombination mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV), in Form einer Ko- oder Super-Infektion, möglich.
HDV kann über mehrere Wege übertragen werden:
In Deutschland sind HDV-Infektionen insgesamt eher selten. Im Jahr 2018 lag die Zahl der Neuinfektionen mit HDV bei 59. Weltweit wird die Zahl der Infizierten auf über 10 Millionen geschätzt.
Die Inkubationszeit ist sehr variabel und kann zwischen 45 und 180 Tagen betragen. Die Dauer ist dabei vor allem von der Erregerdosis, der Art der Übertragung und dem allgemeinen Gesundheitszustand der Betroffenen abhängig.
Da eine Hepatitis D eine Super-, bzw. Koinfektion einer bestehenden HBV-Infektion ist, sind die Beschwerden schwer voneinander abgrenzbar. Bei der Hepatitis B wird die akute von der chronischen (mehr als 6 Monate Krankheitsdauer) unterschieden.
Bei der akuten Form können folgende Symptome auftreten:
Nach drei bis zehn Tagen folgt die ikterische Phase (Dauer 1–4 Wochen) der Erkrankung mit Dunkelfärbung des Urins und dem Auftreten eines Ikterus. Über 90% der Hepatitis-B-Erkrankungen heilen vollständig aus und die Betroffenen entwickeln eine lebenslange Immunität.
Bei der chronischen Form kann sich im Verlauf eine Leberzirrhose oder ein Leberzellkarzinom entwickeln. Im Vergleich zur gesunden Normalbevölkerung ist das Risiko bei Hepatitis-B-Erkrankten für die Entwicklung eines Leberzellkarzinoms um den Faktor 100 erhöht. Die zusätzliche HDV-Infektion begünstigt schwere Krankheitsverläufe und führt bei über 90% der Infizierten zu einer chronischen Hepatitis mit dem daraus resultierenden erhöhten Risikoprofil.
Gegen HDV steht keine spezifische Impfung zur Verfügung, jedoch wird das Risiko einer Infektion indirekt durch eine HBV-Impfung eliminiert, da die HBV-Infektion obligat ist für das Auftreten einer HDV-Infektion.
Für die HDV-Infektion besteht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG für den Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie den Tod an akuter Virushepatitis sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG alle Nachweise von Hepatitis-B-Virus und Hepatitis-D-Virus eine namentliche Meldepflicht. Diese besteht unabhängig von Verlauf und Infektionsstadium des Betroffenen und muss innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis bei dem zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind lediglich der alleinige Nachweis von Anti-HBs (nach HBV-Impfung) und ein indirekter Erregernachweis bei gleichzeitig negativem direktem Nachweis (nach abgeheilter HBV-Infektion).