Auf dem elektronischen Arztausweis (eHBA oder EA) sind nicht nur Name und Arzteigenschaft vermerkt, Ärzte erhalten damit auch Zugriff auf die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Nur damit können sie elektronische Rezepte verschreiben oder haben Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Der elektronische Arztausweis soll die sensiblen Daten davor schützen, in die falschen Hände zu gelangen. Der Ausweis wird in Kartenform ausgehändigt und ist kostenpflichtig.
Der elektronische Arztausweis wird bei der zuständigen Landesärztekammer beantragt. Das kann online über das Mitgliederportal der Ärztekammer geschehen oder über ein Online-Formular eingetragen werden. Die Meldedaten werden automatisch übernommen. Darum unbedingt darauf achten, dass die aktuellen Meldedaten und Nachnamen stimmen. Von der Ärztekammer erhält der beantragende Arzt einige Minuten später eine 18-stellige Vorgangsnummer.
Anschließend muss ein Kartenhersteller ausgewählt werden, der die Karte produziert. Folgende Hersteller bieten die Vertrauensdienstleistung Arztausweis an: D-Trust GmbH, medisign GmbH, T- Systems GmbH und SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH. Nach der Wahl wählen Sie sich mit der Vorgangsnummer in das entsprechende Antragsportal eines Herstellers ein und können die weiteren Daten dort eingeben. Die Übersendung des Antragsformulars muss per Post und mit Unterschrift erfolgen.
Einige Tage später erhält der Antragsteller einen PostIdent-Coupon. Mit dem PostIdent-Coupon und Personalausweis muss der Arzt sich bei der Deutschen Post identifizieren lassen. Die Identifizierung ist kostenlos und erforderlich, damit der Ausweis übersendet wird. Nach der Inbetriebnahme wird separat nochmals eine PIN versendet, die in einer vorgegebenen Frist eingegeben werden muss. Anschließend erhält der Arzt eine Telematik-ID, mit der er Zugriff auf elektronische Patientenakten bekommt, sobald er auch von seinem Patienten die Berechtigungen erhalten hat. Die Telematik-ID kann bei einem Wechsel zu einem anderen Kartenhersteller beibehalten werden und damit auch die erteilten Berechtigungen.
In der neuen esanum-Kolumne von Hausärztin Petra Sandow berichtet sie über ihre Erfahrungen mit dem elektronischen Arztausweis.