72-Jähriger wegen Vertriebs eines nicht zugelassenen Krebsmittels vor Gericht
Wegen der Herstellung und des Verkaufs eines nicht zugelassenen Krebsmittels muss sich ab dem 17.02.2021 ein 72-Jähriger vor dem Landgericht Hamburg verantworten.
BestellerInnen sollten wahrheitswidrig angeben, Medikament selbst hergestellt zu haben
Wegen der Herstellung und des Verkaufs eines nicht zugelassenen Krebsmittels muss sich ab dem 17.02.2021 ein 72-Jähriger vor dem Landgericht Hamburg verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Molekularbiologen vor, das Medikament GcMAF von Januar 2014 bis Mai 2017 an ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen im In- und Ausland verkauft zu haben. Dabei sei der Angeklagte weder als Arzt oder Apotheker zugelassen gewesen, noch habe er eine Genehmigung für die Herstellung des Mittels in seinem Labor gehabt.
Die BestellerInnen hätten jeweils ein Formular ausfüllen müssen, in dem sie wahrheitswidrig angaben, das Medikament selbst hergestellt zu haben. Auf diese Weise sollte das Arzneimittelgesetz umgangen werden. Die Staatsanwaltschaft geht von 400 Lieferungen aus, durch die der Angeklagte über 1,9 Millionen Euro eingenommen habe.
Das Mittel GcMAF dürfe von ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen individuell für PatientInnen hergestellt und verabreicht werden, erklärte ein Gerichtssprecher. Es werde zur Immuntherapie eingesetzt, darum sei der Nachweis der Wirksamkeit schwierig. Für die Produktion des Mittels zur intravenösen Gabe sei in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich.