Es geht ums Geld, um viel Geld: Kassenärzte werfen den Kliniken vor, mit Leistungen, die eigentlich von niedergelassenen Ärzten erledigt werden sollten, jährlich rund fünf Milliarden Euro zu verdienen. Ein neues System soll Abhilfe schaffen, doch die Kliniken wehren sich.
Die seit 1. April 2017 geltende "Abklärungspauschale" bei der Versorgung von Notfallpatienten ist vom kaufmännischen Vorstand der Universitätsmedizin Rostock, Harald Jeguschke, heftig kritisiert worden. Die Pauschale von 4,74 Euro wird laut Gesetzgeber dann fällig, wenn ein Patient nach Abklärung nach Hause geschickt wird, weil keine sofortige Kliniktherapie notwendig ist. "Der Streit um die Notfallversorgung wird auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen", sagt Jeguschke. Für die Unimedizin sei klar: "Bei uns wird kein Patient weggeschickt."
Der unsägliche Wettbewerb um die Patienten im Notfallbereich müsse beendet werden, forderte Jeguschke. Die Kassenärzte werfen den Kliniken vor, mit Leistungen, die eigentlich ambulant von niedergelassenen Ärzten erledigt werden sollten, jährlich rund fünf Milliarden Euro zu verdienen. Die Kliniken würden sich über ihre Ambulanzen ihre Betten füllen. Die Krankenhäuser wiederum beschweren sich, dass die Praxen nur begrenzt geöffnet seien. Zudem müssten sie die Ambulanz hoch subventionieren, weil die Krankekassen die entstehen Kosten nicht adäquat erstatten.
Ein Arzt solle laut Gesetz in zwei Minuten entscheiden, ob ein Patient ein Notfall oder eher ein Fall für die Praxis ist. "In der kurzen Zeit besteht das Risiko, dass der Patient kränker ist und dann wird der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung laut", sagte Jeguschke. "Wenn man ihn wegschickt und er kippt drei Straßen weiter um, gibt es größte Probleme." Besser wäre es, wenn neben der Ambulanz eine kassenärztliche Notdienstpraxis liege. Dann könnten die Ärzte gemeinsam vor Ort die Sortierung der Patienten vornehmen.
In zwei Minuten können keine schwierigen Diagnosen etwa bei diffusen Bauchschmerzen gestellt werden, sagte Jeguschke. "Es kann aber auch sein, dass der Patient nur simuliert, weil er am nächsten Tag eine große Prüfung hat." Eine Abklärungspauschale sei notwendig, sie müsse aber wesentlich höher ausfallen. Bei einer Begutachtungszeit von zehn Minuten sei eine Vergütung von 20 bis 30 Euro akzeptabel.
Den Krankenkassen sei es ein Dorn im Auge, dass die Bevölkerung mit den Füßen abstimme und in die Kliniken gehe. Jeguschke sieht nun die Gefahr, dass die Kassenärztliche Vereinigung Positionen aus den Abrechnungen streicht, weil es sich aus ihrer Sicht nur um Banalitäten handelte. "Wenn das passiert, beschreiten wir den Rechtsweg durch alle Instanzen", kündigte er an.