Zwar ist die Übertragung der Affenpockenviren von Mensch zu Mensch eher ungewöhnlich, dennoch bestehe derzeit keine besondere Gefährdung der Allgemeinbevölkerung. Der R0-Wert für das Affenpockenvirus liegt bei 0,3, eine Weitergabe des Virus ist demnach erschwert. Dies spiegelt sich gleichermaßen in der Länge der typischen Infektionsketten wieder. Die längste Infektionskette von Mensch zu Mensch umfasste 6–9 Infizierte.
Die Übertragung der Affenpocken erfolgt mittels enger körperlicher Kontakte, Sexualität sowie über Körperflüssigkeiten und die infektiösen Bläscheninhalte der Hautläsionen Betroffener. Ebenso tragen kontaminierte Oberflächen und Kleidungsstücke sowie Bettwäsche zu einem Übertragungsrisiko bei.
Die Meldepflicht für Affenpockenviren ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz in Form der „weiteren bedrohlichen Infektion“. Die namentliche Meldung ergeht durch den Arzt oder das Testlabor an das jeweilige zuständige Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter wiederum melden an die Landesbehörden, welche die Statistik schließlich an das RKI übermitteln.
Allerdings scheint es derzeit, wie auch schon aus der Coronavirus-Pandemie bekannt, zu einigen missverständlichen Anweisungen seitens der Gesundheitsbehörden zu kommen. Quarantänepflicht und –dauer werden deutschlandweit z.T. sehr unterschiedlich gehandhabt, was Ärzteschaft und Betroffene gleichermaßen verunsichert.
Dr. Jansen ist Epidemiologe und arbeitet seit mehr als 17 Jahren am Robert-Koch-Institut. Im Rahmen seiner Tätigkeit beschäftigt er sich aktuell auch mit den Zahlen und dem Verlauf der Affenpocken-Infektionen in Deutschland und Europa.
Dr. Sven Schellberg ist niedergelassener Arzt aus Leidenschaft. Er berät und behandelt seine Patient:Innen in Berlin zu allen Fragen der sexuellen Gesundheit. Mit Blick auf die Affenpocken steht er in der vordersten Reihe und merkt so auch, wo es im Gesundheitsmanagement noch klemmt.
Quelle:
Leopoldina-Symposium „HIV-Heilung in Sicht? – Die Überwindung der AIDS-Krise“, 22.06.2022, Berlin