Damit KassenpatientInnen schneller an Termine kommen können, greifen ab dem 01.09.2019 neue finanzielle Anreize und Vorgaben für die Ärzteschaft. Sie sollen unter anderem die Vermittlung dringender Termine bei FachärztInnen oder von Neuaufnahmen lohnender machen.
In bestimmten fachärztlichen Praxen, zum Beispiel in den Bereichen Augen-, Frauen- und Hals-Nasen-Ohren-Heillkunde, müssen künftig mindestens fünf Stunden in der Woche als offene Sprechzeit ohne feste Termine angeboten werden - auch dafür sind besondere Vergütungen vorgesehen.
Von kassenärztlicher Seite wurde der generelle Ansatz begrüßt. Grundsätzlich sei es gut, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Mehrarbeit in den Praxen anerkenne und mit zusätzlichen finanziellen Mitteln versehen habe, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. "Allerdings ist der Tag endlich und die Arztzeit begrenzt, und sie wird immer knapper."
Niedergelassene ÄrztInnen arbeiteten bereits im Schnitt 50 Stunden pro Woche. "Zusätzliche Termine müssen in die Praxisabläufe integriert werden", sagte Gassen. "Bei der offenen Sprechstunde darf auch nicht vergessen werden, dass viele Patienten dann noch einmal wiederkommen müssen, weil beispielsweise noch Dinge abgeklärt werden müssen." Daher sei erheblicher Aufwand erforderlich, um dem Gesetz zum gewünschten Erfolg zu verhelfen.
Konkret sollen HausärztInnen ab 1. September einen Zuschlag von 10 Euro bekommen, wenn sie eine dringende Behandlung bei der Fachärzteschaft vermitteln und der Termin binnen vier Tagen folgt. Eine extra Vergütung gibt es künftig auch, wenn Praxen PatientInnen aufnehmen, die noch nie oder mindestens zwei Jahre nicht bei ihnen waren. Gestaffelte Zuschläge locken zudem für PatientInnen, die Termine über telefonische Vermittlungsstellen der KassenärztInnen bekommen haben. Dabei ist die Zusatz-Pauschale umso höher, je früher der Termin nach dem Anruf bei der Terminservicestelle folgt.
Die Neuregelungen sind Teil eines umfassenden Gesetzes der großen Koalition, das im Mai in Kraft getreten ist. Es sieht unter anderem auch vor, dass in Praxen mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte angeboten werden müssen. Die telefonische Vermittlung der Terminservicestellen, die in den Ländern bisher unterschiedlich arbeiten, soll ab 2020 stark ausgebaut werden.