Ab dem 29. Juli müssen sich ein Arzt und ein Apotheker aus Husum wegen unerlaubten Verschreibens und Handel mit Betäubungsmitteln vor dem Landgericht Flensburg verantworten. Den Angeklagten werden gewerbsmäßiger Betrug und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, wie das Gericht mitteilte.
Der Kassenärztlichen Vereinigung soll durch Betrug mit Methadon und anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten Schaden in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro entstanden sein. Angeklagt sind mehr als 2.500 Fälle zwischen April 2007 und Juni 2011.
Die Praxis des Arztes befand sich in Husum im selben Gebäude direkt über der Apotheke des Mitangeklagten. Der Mediziner soll seinen PatientInnen die Ersatzdroge Methadon und andere verschreibungspflichtige Medikamente verkauft oder verschrieben haben, ohne dass medizinische Gründe vorlagen. Zudem soll er Behandlungen abgerechnet haben, die entweder überhaupt nicht oder nicht in abgerechneter Form stattfanden.
Laut Anklage soll der Apotheker wiederum in knapp 1.500 Fällen vom Arzt verschriebene Substitutionsmedikamente wie Methadon abgegeben haben, obwohl er wusste, dass dafür keine medizinische Notwendigkeit bestand. Zudem soll der Arzt in mehr als 50 Fällen Rezepte auf den Namen ahnungsloser PatientInnen ausgestellt haben, die der Apotheker bei den Krankenkassen abrechnete. Die nur zum Schein verordneten Medikamente soll er tatsächlich nie ausgeliefert haben. Den Kassen entstand dadurch demnach ein Schaden in Höhe von mehr als 230.000 Euro. Dem Apotheker wird vorgeworfen, dieses Geld als Gegenleistung für Betäubungsmittel behalten zu haben, die er dem Arzt zuvor unentgeltlich geliefert hatte.
Für den Prozess sind insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach im Januar fallen.