Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmende ab dem 20.04. wieder zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache ging, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. Für die Beurteilung, ob man arbeitsunfähig ist und eine Krankschreibung erhält, ist wieder eine körperliche Untersuchung nötig. Von den Niedergelassenen kam Kritik.
Der G-BA Vorsitzende Josef Hecken erläuterte, die befristete Ausnahme diente angesichts der dynamischen Corona-Entwicklungen dazu, Praxen zu entlasten und die Virus-Ausbreitung zu verringern. Diese Dynamik habe zwischenzeitlich aber durch strikte Abstands- und Hygieneregeln, die ebenfalls in Praxen beachtet werden, deutlich verlangsamt werden können. Die Behelfsregelung könne daher zum vorgesehenen Termin auslaufen. Dies entspreche auch den behutsamen Lockerungsschritten, die Bund und Länder beschlossen haben.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte einen "abrupten Stopp" der Ausnahmeregelung, der weder für die Praxen noch für die Patientinnen und Patienten gut sei. Man habe sich für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt, sei aber im Gremium überstimmt worden. Eine solche Verlängerung wäre auch deckungsgleich mit den staatlich beschlossenen Kontaktbeschränkungen gewesen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte dagegen das Auslaufen der Sonderregelung. Mit der schrittweisen Normalisierung sei es ebenso richtig, zum Regelzustand zurückzukehren.
Laut G-BA ist ein unmittelbares Arztgespräch vor allem bei Erkrankungen wichtig, die nur durch eine persönliche Untersuchung umfassend und präzise erkannt werden könnten. Unabhängig davon sollten Personen mit typischen COVID-19-Symptomen oder unklaren Symptomen der oberen Atemwege vorher in der Praxis anrufen und das Vorgehen besprechen.