Er gilt als eine der gefährlichsten Krebsarten – der Bauchspeicheldrüsenkrebs. So beträgt die Fünf-Jahres-Überlebensrate der Betroffenen unter zehn Prozent. In den meisten Fällen können die Patienten nur noch palliativ behandelt werden. Die primären Ziele in der Therapie bestehen dann darin, die vom Tumor verursachten Schmerzen zu lindern und das Tumorvolumen zu verringern.
Eine innovative, effektive und gesundheitsschonende Methode, um diese Ziele zu erreichen, ist der hoch-intensive fokussierte Ultraschall (HIFU). Doch wie funktioniert der HIFU? Welche Vorteile hat er gegenüber anderen Verfahren? Antworten auf diese und weitere Fragen geben Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) auf einer Pressekonferenz am Mittwoch, den 5. Dezember in Berlin.
"Die Lebensqualität der Bauchspeicheldrüsenkrebs-Patienten wird durch den Tumorschmerz deutlich bis massiv eingeschränkt. Im Verlauf der Krankheit werden diese Schmerzen vielfach sogar behandlungsresistent", sagt DEGUM-Expertin PD Dr. med. Dr. rer. nat. Milka Marinova. Mit dem modernen hoch-intensiven fokussierten Ultraschallverfahren (HIFU) können die Beschwerden jedoch deutlich gelindert werden: "Im Rahmen standardisierter Untersuchungen haben wir herausgefunden, dass eine Behandlung mittels HIFU bei mehr als 80 Prozent der Patienten zu einer wirksamen und anhaltenden Linderung der Tumorschmerzen führt", so Marinova, Oberärztin in der Radiologischen Universitätsklinik Bonn. Sowohl die Schmerzintensität als auch die -empfindung seien dabei stark reduziert worden. Viele Patienten hätten bereits in der ersten Woche nach dem Behandlungsbeginn eine deutliche Linderung gespürt. "Nach sechs Wochen musste die Hälfte der Patienten zudem keinerlei Schmerzmittel mehr einnehmen", berichtet die Expertin. Ein weiteres positives Ergebnis: Bei mehr als 80 Prozent der Patienten konnte das Tumorvolumen effektiv reduziert werden. Die Mehrzahl der Patienten hat von dieser Therapie symptomatisch und klinisch deutlich profitiert.
Der hoch-intensive fokussierte Ultraschall ist eine vergleichsweise schonende Behandlungsmethode: Da keine Nadeln, Sonden oder ähnliches in den Körper eingebracht werden müssen, besteht keine Gefahr einer Blutung oder der Tumorzellverschleppung, wie sie bei anderen Verfahren durch den Stichkanal vorkommen kann. "Seine Nicht-Invasivität macht den HIFU zu einer recht risikoarmen Methode", so Marinova. "Darüber hinaus ist der HIFU nicht mit ionisierender Strahlung verbunden und mit anderen Therapien gut kombinierbar, wie zum Beispiel mit einer Chemotherapie oder mit einer Bestrahlung".
Mit dem therapeutischen, innovativen Ultraschallverfahren werden erkrankte Regionen im Körper identifiziert und sozusagen "berührungsfrei" per Ultraschall zerstört. "Im Gegensatz zum diagnostischen Ultraschall bündelt der Ultraschallkopf beim HIFU die hochenergetischen Schallwellen wie bei einem Hohlspiegel in einem Brennpunkt innerhalb des menschlichen Körpers", erläutert die DEGUM-Expertin. Durch die Absorption der Ultraschallwellen entsteht Wärme, die das Gewebe im Fokus des HIFU auf bis zu 80 Grad erhitzt. Bei diesen Temperaturen gerinnt das Eiweiß, und die Zellen des Tumors sterben ab.
Auch die Gesundheitspolitik hat den Nutzen des modernen Ultraschallverfahrens mittlerweile verstärkt erkannt: So entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beispielsweise, dass HIFU "das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative" zur Behandlung von nicht operativen bösartigen Neubildungen des Bauchspeicheldrüsenkrebses bietet. Die DEGUM begrüßt diese Erkenntnis. Die Ultraschall-Experten sprechen jedoch auch eine klare Forderung nach mehr finanzieller Unterstützung zur Durchführung von weiteren Untersuchungen an die Gesundheitspolitik aus: "Wir haben bislang gute Ergebnisse mit HIFU erzielt. Um den langfristigen Nutzen zu untersuchen, müssen jedoch weitere Studien durchgeführt werden", meint Professor Dr. med. Holger Strunk, DEGUM-Experte und Oberarzt in der Radiologischen Universitätsklinik Bonn abschließend.
Quelle:
Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3244/2018-03-22-Bekanntmachung-Einl-Beratungsverfahren_hoch-intensiver-Ultraschall-Pankreas_BAnz%20.pdf