Bayern beschließt 2G-Kulanzfrist für Zwölfjährige
Kinder in Bayern sollen künftig bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten automatisch zu allen Bereichen mit 2G-Beschränkung zugelassen werden. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.
Regelung gilt bis zu drei Monate nach dem zwölften Geburtstag
Kinder in Bayern sollen künftig bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten automatisch zu allen Bereichen mit 2G-Beschränkung zugelassen werden. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Sie dürfen nun also auch bis zu drei Monate nach ihrem zwölften Geburtstag Freizeiteinrichtungen und ähnliches besuchen, wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind.
Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist, dass sich Kinder unter zwölf noch nicht gegen Corona impfen lassen können, weil es für sie bis jetzt noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Und bis einem vollständigen Impfschutz dauert es nach dem zwölften Geburtstag mindestens einige Wochen. Nach bisheriger Rechtslage drohte den betroffenen Kindern aber direkt ab dem zwölften Geburtstag die 2G-Regel - also der Ausschluss von Freizeitaktivitäten diverser Art.
Damit korrigiert die Staatsregierung ihre bisherige Linie. Zuletzt hatte das Gesundheitsministerium noch erklärt, über Zwölfjährigen könne aktuell keine dreimonatige Karenzzeit eingeräumt werden. Eine Ausnahme von der 2G-Regel gilt befristet bis Jahresende auch für alle 12- bis 17-jährigen Schüler "zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten", für Besuche in Gaststätten sowie für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen.