“Mit jährlich 10.000 bis 15.000 Todesfällen infolge von Krankenhaus-Infektionen dürfen wir uns nicht abfinden. Deshalb setzen wir den 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung resistenter Erreger entschlossen um. Die verschärften Meldepflichten sind ein wichtiger Baustein im Kampf gegen gefährliche Krankenhaus-Infektionen und zunehmende Antibiotika-Resistenzen. Denn eine möglichst frühe Meldung eines Erregers ist wesentlich, um Patientinnen und Patienten wirksam schützen zu können”, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Künftig müssen Krankenhäuser gefährliche resistente Erreger bereits beim ersten Auftreten melden.
Ärzte und Labore haben außerdem zusätzliche Krankheiten und Nachweise von Krankheitserregern an die Gesundheitsämter zu melden. Damit wird das nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehende Meldewesen an die aktuelle epidemische Lage angepasst. Die neuen Meldepflichten betreffen bestimmte Bakterien, die gegenüber der Antibiotikagruppe der so genannten Carbapeneme resistent sind. Labornachweise dieser Erreger sind nach der Verordnung daher nicht nur dann an das Gesundheitsamt zu melden, wenn ein Mensch damit infiziert ist, sondern auch dann, wenn eine bloße Besiedelung des menschlichen Körpers vorliegt. Im Falle einer Meldung ist sicherzustellen, dass in der medizinischen Einrichtung die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden.
Um die Bekämpfung resistenter Keime national und international weiter voranzutreiben, hat die Bundesregierung den “10-Punkte-Plan zur Vermeidung behandlungsassoziierter Infektionen und Antibiotika-Resistenzen” vorgelegt. Darin ist unter anderem festgeschrieben, Krankenhäuser dabei zu unterstützen mehr Hygienefachkräfte einzustellen und fortzubilden. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde ein entsprechendes Hygiene-Förderprogramm fortgesetzt und ausgebaut, um mehr Fachkräfte zu gewinnen und die Fort- und Weiterbildung im Bereich Infektiologie zu fördern. Darüber hinaus wurde durch die Krankenhausreform die Stationspflege gestärkt. Durch das Pflegestellenförderprogramm und einen Pflegezuschlag stehen den Krankenhäusern insgesamt bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung, um die Personalausstattung in den Krankenhäusern zu verbessern.
Mit der IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung wird zudem der Labornachweis von Arboviren meldepflichtig. Unter anderem kann so eine Zika-Infektion bei Reiserückkehrern in Deutschland besser überwacht werden. Bei Arboviren handelt es sich um Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden. Neben dem Chikungunya-Virus, dem Dengue-Virus und dem West-Nil-Virus gehört dazu auch das Zika-Virus. Dieses hat seit Oktober 2015 ausgedehnte Krankheitsausbrüche unter anderem in Südamerika hervorgerufen und steht im Verdacht, Schädel- und Hirn-Fehlbildungen bei Neugeborenen zu verursachen. Infektionen mit diesen Erregern kommen in Deutschland bislang nur sehr selten vor, meist als eingeschleppte Fälle bei Reiserückkehrern. Infolge von Klimaveränderungen können sich Mücken, die wie etwa die Tigermücke Arboviren weiterübertragen können, jedoch in zunehmenden Maße auch in Deutschland ansiedeln. Daher wird das Auftreten von Arboviren nun verstärkt überwacht, um durch vorsorgliche Maßnahmen die Entstehung von Infektionsketten unterbinden zu können, etwa durch den Schutz der erkrankten Person vor Mückenstichen oder durch Bekämpfung von Tigermückenpopulationen im Umfeld einer kranken Person.
Text: BMG / esanum
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