Bundestag sagt Korruption im Gesundheitswesen den Kampf an
Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften drohen künftig bis zu drei Jahren Haft, wenn sie bestechen oder sich bestechen lassen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko
Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften drohen künftig bis zu drei Jahren Haft, wenn sie bestechen oder sich bestechen lassen.
Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird. In besonders schweren Fällen soll Korruption im Gesundheitswesen sogar mit bis zu fünf Jahre Haft geahndet werden.
“Eine strafrechtliche Regelung ist längst überfällig”, erklärte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink. “Ohne gesetzliche Regelung ist die Annahme von Geschenken und Vergünstigungen, ausgerechnet im sensiblen und zugleich kostenträchtigen Gesundheitswesen nicht strafbar. Das darf nicht länger angehen.”
Patienten müssten im übrigen drauf vertrauen können, dass eine Behandlungsempfehlung aus gesundheitlichen und nicht aus finanziellen Interessen erfolge. Doch: “Korruption lässt sich nicht allein mit dem Strafrecht verhindern. Notwendig sind darüber hinaus verbindliche Regelungen für mehr Transparenz von ökonomischen Verflechtungen zwischen Herstellern und Leistungserbringern und zum Schutz von Hinweisgebern.”
Text: dpa /fw
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