Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde von trans* Vater nicht an

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Berliner trans* Vaters auf Anerkennung seiner Vaterschaft ohne Begründung nicht angenommen. Auf der Geburtsurkunde des Kindes wird der trans* Mann weiterhin als Mutter und mit seinem nicht mehr rechtskräftigen weiblichen Vornamen geführt.

"Strukturelle Transfeindlichkeit schadet dem Kindeswohl"

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Berliner trans* Vaters auf Anerkennung seiner Vaterschaft ohne Begründung nicht angenommen. Auf der Geburtsurkunde des Kindes wird der trans* Mann weiterhin als Mutter und mit seinem nicht mehr rechtskräftigen weiblichen Vornamen geführt.

Dazu erklärt Sascha Rewald von der AG Elternschaft bei der Bundesvereinigung Trans* (BVT*): "Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde ist ein Ausdruck von struktureller Transfeindlichkeit. In vier Instanzen haben wir versucht, endlich eine Lösung für die aktuell belastende Situation von trans* Eltern und ihren Kindern herbeizuführen. Keine Instanz hat direkt mit dem betroffenen Vater gesprochen. Dass das Gericht die Beschwerde abgelehnt hat, ist eine große Enttäuschung für die betroffenen Familien. Der nächste Schritt muss nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein." Und Rewald ergänzt: "Die aktuelle Situation von transgeschlechtlichen Eltern in Deutschland ist bislang unzureichend geklärt und setzt trans* Familien einer erhöhten Gefahr von Diskriminierung aus. Dadurch, dass gebärende Männer als Mütter mit weiblichen Vornamen registriert werden, stimmen die Geburtsurkunde des Kindes und die Papiere des Elternteils nicht überein. Das erschwert beispielsweise das Reisen ins Ausland. Wir fordern, dass trans* Eltern in den Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell geführten Vornamen eingetragen werden. Dies ist insbesondere auch im Interesse der Kinder." 

Hintergrund

Eine geschlechtsneutrale Registrierung als rechtlicher Elternteil ohne eine Zuweisung zur rechtlichen Mutter- oder Vaterschaft ist bisher in Deutschland nicht möglich. So gilt aktuell ein trans* Mann, der ein Kind gebiert, rechtlich als Mutter seines Kindes. Darüber hinaus wird im Geburtenregister und in der Geburtsurkunde des Kindes der veraltete weibliche Vorname anstelle des aktuellen männlichen Vornamens des Elternteils eingetragen. Diese Situation führt dazu, dass es nicht möglich ist, die Verwandtschaft zwischen Elternteil und Kind nachzuweisen, ohne sich als trans* zu outen. So macht die derzeitige Rechtslage es trans* Eltern nahezu unmöglich, mit ihren Kindern ins Ausland zu reisen. In Ländern, in denen zur Ein- oder Ausreise zusätzlich zum Pass des Kindes ein Nachweis über die Elternschaft oder Sorgeberechtigung vorgelegt werden muss, hat beispielsweise ein trans* Mann keine geeigneten Papiere, um nachweisen zu können, dass er die Person ist, die auf der Geburtsurkunde des Kindes als Mutter eingetragen ist. Mit keinem einzigen Ausweisdokument des trans* Elternteils ist das möglich. Damit wird die Bewegungsfreiheit der Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit massiv eingeschränkt. Dies verletzt das Kindeswohl und das Persönlichkeitsrecht der Eltern.

Quelle: Bundesvereinigung Trans*