Im Prozess um einen Bundeswehr-Arzt ohne Zulassung hat ein Oberstabsfeldwebel als Zeuge ausgesagt, dass dies kein Einzelfall sei. Solche Mediziner würden unter Aufsicht arbeiten und ein "echter" Arzt müsse alles gegenzeichnen. Auf den Vorschlag des Richters, die Geldstrafe zu halbieren, ging die Verteidigung nicht ein, der Prozess geht daher weiter.
Der 35-jährige Angeklagte aus Neuss war nicht zur Verhandlung erschienen. Er hatte seinem Anwalt die Vollmacht erteilt, ohne ihn zu verhandeln. Dem Mediziner wird vorgeworfen, bis Anfang 2017 ein halbes Jahr lang in Düsseldorf in rund 400 Fällen bei der Bundeswehr PatientInnen ohne die nötige ärztliche Zulassung behandelt zu haben.
Dem Mediziner war im Sommer 2016 die Zulassung trotz bestandener ärztlicher Prüfungen wegen eines Strafverfahrens verweigert worden. Obwohl er vom Vorwurf der Brandstiftung später freigesprochen wurde, war ihm die Zulassung nicht erteilt worden, weil das Strafverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Gegen einen Strafbefehl über 40.500 Euro wegen der 400 Behandlungen hatte der Mediziner Widerspruch eingelegt. Der Richter bot vergeblich an, die Geldstrafe auf 18.000 Euro zu senken. Der Verteidiger lehnte das ab.
Ein Oberstabsfeldwebel sagte als Zeuge aus, dass es "bei der Truppe gang und gäbe ist, dass Ärzte ohne Zulassung Bundeswehrangehörige behandeln. Das aber immer nur unter Aufsicht". Alle so durchgeführten Behandlungen, Verordnungen und Krankschreibungen müssten immer von einem approbierten vorgesetzten Arzt gegengezeichnet werden, betonte er.
Der 35-jährige Angeklagte hatte im vergangenen Jahr seine Unschuld beteuert und erklärt, er habe bei der Bundeswehr immer unter Aufsicht und auf Befehl behandelt. Alle Vorgesetzten hätten gewusst, dass er keine Approbation habe.