Tabletten gegen Kopfschmerzen, Salben für schmerzende Gelenke: Für fast alle gesundheitlichen Beschwerden bieten Apotheken das passende Medikament. Aber der Weg zur Apotheke wird immer weiter.
Die Zahl der Apotheken in Sachsen-Anhalt ist im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Ende 2019 gab es hierzulande 581 Apotheken, wie der Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Jens-Andreas Münch, in Magdeburg sagte. Ein Jahr zuvor waren es noch 588 Apotheken. Ende 2009 gab es noch 618 Apotheken. Der Rückgang erfolge seit Jahren kontinuierlich. Noch sei die flächendeckende Versorgung auch dank Rezeptsammelstellen und Botendienste gesichert. Aber: "Kunden müssen teilweise längere Wege in Kauf nehmen, insbesondere im Notdienst", so Münch.
Auch deutschlandweit lässt sich dieser Trend ablesen. Ende 2019 gab es laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in der Republik 19.075 Apotheken und damit 348 weniger als ein Jahr zuvor. Der Rückgang sei der bislang höchste in einem Kalenderjahr verzeichnete, hieß es. Die Apothekendichte in Deutschland liegt demnach bei 23 Apotheken pro 100.000 Menschen und damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 31 Apotheken auf 100.000 Menschen.
Auch die Zahl der Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken ist laut Landesapothekenkammer in den vergangenen Jahren gesunken. In Sachsen-Anhalt gab es 447 von ihnen Ende 2019. Ein Jahr zuvor waren es 454. Die Gründe für den Schwund sind laut Kammer vielseitig.
So habe etwa die zurückgehende Zahl der Landärztinnen und Landärzte einen Einfluss auf die Zahl der Apotheken. Denn: "Wo kein Arzt im ländlichen Bereich praktiziert, kann keine Apotheke existieren", sagte Münch. Apotheken seien zudem für viele Fachkräfte aufgrund des hohen Arbeitsumfangs unattraktiv. Außerdem würden junge Apothekerinnen und Apotheker oft wegen der hohen Kosten davor zurückschrecken, Apotheken zu übernehmen. Nicht zuletzt sei die unklare gesundheitspolitische Situation ein Grund, warum es weniger Apotheken gebe.
Um den Negativtrend zu stoppen, brauche es mehr Planungssicherheit für die Apotheken und gesetzgeberische Maßnahmen, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in Berlin. Die Bundesvereinigung kritisierte unter anderem, dass ein vom Kabinett beschlossenes Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken nach wie vor nicht vom Bundestag verabschiedet worden sei. Der Entwurf der Regierung sieht demnach unter anderem eine Absicherung für einheitliche Preise bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln vor, die die Verbände fordern.
Außerdem ist es laut ABDA für die künftige Einführung des elektronischen Rezepts wichtig, das Recht auf die freie Wahl einer Apotheke weiterhin zu schützen. In der Regel dürften Apotheken und Arztpraxen keine Absprachen miteinander treffen, die dazu führten, "dass ein Arzt einer bestimmten Apotheke Patienten zuführt", erklärte ein ABDA-Sprecher. Ein Verbot solle zudem sicherstellen, dass mit der Einführung auch des E-Rezepts Drittanbieter wie die Betreiber von Internetseiten oder Apps keinen Einfluss auf die freie Apothekenwahl nehmen könnten.