Verbraucherschützer fordern, dass die Pflegekassen künftig auch die Kosten für digitale Pflegehilfen übernehmen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Sturzsensoren, die automatisch einen Notruf absetzen, oder automatische Herdplattenabschaltungen.
Ein Rechtsgutachten, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin vorlegte, kommt zu dem Schluss, dass solche Assistenzsysteme von den Pflegekassen bezahlt werden sollten. Die Pflegekassen sind an die Krankenversicherung angegliedert.
Dafür wären Änderungen im Sozialgesetzbuch notwendig, denn die Pflegeversicherung dürfe bisher nur Hilfsmittel erstatten, die nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens eingestuft würden, sagte Gutachter Christian Dierks. Der vzbv forderte, es müssten dringend die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um Technologien mit nachgewiesenem pflegerischen Nutzen erstattungsfähig zu machen.
Übernommen werden sollten demnach die Kosten für Produkte wie Ortungs-, Notruf- oder Sturzerkennungssysteme, aber auch Abschaltsysteme für Haushaltsgeräte oder digitale Hilfen zur Erinnerung an die Nahrungs- und Getränkeaufnahme. Es gehe nicht darum, Lifestyle- oder Smart-Home-Produkte zur Kassenleistung zu machen, sondern darum, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, sagte Dierks. Die Geräte wiesen einen pflegerischen Nutzen auf und entlasteten gleichzeitig Pflegekräfte.
Ein weiteres Argument spreche für den Erstattungsanspruch, sagte vzbv-Chef Klaus Müller: "Wenn digitale Pflegehelfer den Umzug in ein Pflegeheim hinauszögern oder gar verhindern, bedeutet das eine deutliche finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Die Chance gilt es zu nutzen".