Wer Medikamente bei der Online-Apotheke DocMorris bestellt, bekommt sie häufig billiger als bei einer Apotheke vor Ort. Aber ist überhaupt rechtens? Darüber gab es jahrelange Auseinandersetzungen. Nun treffen sich die Streithähne mal wieder vor Gericht.
Neues Kapitel im schier endlosen Streit zwischen alteingesessenen Apotheken und ihrer Online-Konkurrenz: Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt an diesem Freitag (13.30 Uhr) eine Klage von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein. Die Versandapotheke aus den Niederlanden fordert mehr als 15 Millionen Euro Schadenersatz von der Organisation. Ein Urteil wird nicht erwartet, dies könnte frühestens im Frühjahr folgen. Die Apothekerkammer hält die Schadenersatz-Forderung für unbegründet.
Hintergrund hierfür ist der jahrelange Streit, ob DocMorris verschreibungspflichtige Medikamente billiger verkaufen darf als sie an der Ladentheke kosten würden. 2012 musste DocMorris diese Geschäftspraxis auf Betreiben der Apothekerkammer vorerst einstellen, weil es gegen die Festpreisbindung verstoßen habe. Erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof 2016 pro Versandhandel setzte DocMorris wieder dieses Geschäftsmodell fort. Für den Zeitraum 2012 bis 2015 fordert das Unternehmen von der Apothekerkammer Schadenersatz, weil diese die Geschäfte durch juristische Interventionen verhindert habe.
Der Firmensitz von DocMorris ist in den Niederlanden, direkt an der Grenze unweit von Aachen. Die Zufahrtsstraße kommt von Deutschland aus. Grund für die Lage: DocMorris, Tochter des Schweizer Konzerns Zur Rose, ist eine Kapitalgesellschaft - damit darf sie hierzulande keine Apotheken betreiben, dies dürfen nur Apotheker als eingetragene Kaufleute. In den Niederlanden ist dies aber erlaubt. Die Apothekerkammer Nordrhein hat seit 2012 mindestens ein Dutzend Gerichtsverfahren gegen DocMorris geführt. Wegen der Nähe des Firmensitzes des Konkurrenten sieht sie sich besonders betroffen.