Ärger mit der Deutschen Ärzteversicherung/AXA PKV – ein Arzt berichtet von seinen Erfahrungen. esanum sprach mit Marco Joachim, Ärztlicher Leiter der Stroke Unit Borken, Klinikum Westmünsterland
esanum: Herr Joachim, Sie sind ärgerlich über die DÄV/AXA. Welche Erfahrungen machen Sie so sauer?
Joachim: Es geht um die Krankentagegeldversicherung in der privaten Krankenversicherung. Ich habe nicht gewusst, dass man die selbst und aktiv im Laufe der Zeit an das steigende Einkommen anpassen muss. Und ich denke mir, dass das ein Problem ist, das auch andere Kollegen betrifft. Ich bin ja seinerzeit zur Deutschen Ärzteversicherung/AXA gewechselt, weil ich glaubte, dass ich dort optimal betreut werde, da der Name dies suggeriert. Das war letztendlich das Entscheidende für meine Wahl.
esanum: Und jetzt sind Sie enttäuscht?
Joachim: Ja. Ich habe von der DÄV immer wieder viele Angebote bekommen, z. B. kamen bei meiner Anstellung als Oberarzt in Borken Angebote zur Umwandlung meiner Berufsunfähigkeit in die teurere Rürup-Variante - was ich in Rücksprache mit meinem Steuerberater freundlich abgelehnt habe. Sauer bin ich, weil von der Anpassung des Krankentagegeldes beim Stellenwechsel mit Gehaltserhöhung keine Rede war. Für Versicherte ist dies, wie ich mittlerweile schmerzhaft erfahren habe, ein ganz wichtiger existentieller Schutz im Krankheitsfall. Dank des Versäumnisses meines Beraters, aber auch der AXA (die ja ebenfalls über den Stellenwechsel informiert wurde) habe ich jetzt eine Versicherungslücke von 2.400 Euro.
esanum: Wer ist verantwortlich für die Anpassung der Versicherung?
Joachim: Ich bin natürlich auch selbst mit Schuld, das ist klar! Ich habe die Höhe meiner Krankentagegeldversicherung im Laufe der Jahre einfach nicht mehr hinterfragt, bin außerdem vom Nettoeinkommen statt vom Brutto ausgegangen. Ich hatte das Vertrauen, dass ich bei der DÄV/AXA als Arzt gut aufgehoben bin und ordentlich beraten und betreut werde.
esanum: Was genau ist nun passiert?
Joachim: Ich habe in der Zeitung vom Marburger Bund eine Regressschutzversicherung der DÄV gefunden, die mich interessiert hat. Als ich meinen persönlichen Betreuer bei der DÄV angeschrieben und ihm mitgeteilt habe, dass ich diese Versicherung auch abschließen möchte, fragte er, was eigentlich mit meiner Krankentagegeldversicherung sei. Er habe das mal ausgerechnet, ich sei massiv unterversichert. Darauf sagte ich natürlich: gut, dann passen wir das jetzt an. Aber da sich im Laufe der Zeit auch Vorerkrankungen angesammelt hatten, wurde dies aus versicherungstechnischen Gründen zum Wohle der Versichertengemeinschaft abgelehnt.
esanum: Ist das so verwunderlich?
Joachim: Nein, überhaupt nicht. Und ich möchte betonen, dass die Versicherung juristisch im Recht ist. Entscheidend ist für mich aber, und das werfe ich der AXA/DÄV vor, dass ich nicht gut beraten wurde. Eine regelmäßige Erinnerung an diesen wichtigen Schutz sollte eigentlich selbstverständlich sein. Bei anderen Versicherungen in der PKV werden die Versicherten einmal jährlich daran erinnert oder es sind dynamische Optionen implementiert. So z.B. bei der Allianz, der Barmenia und der DKV. Diesen Service gibt es bei der DÄV/AXA leider nicht, so dass man dort als Kunde deutlich schlechter gestellt ist. Ich habe die AXA schriftlich damit konfrontiert und die Antwort erhalten, dass eine schriftliche Erinnerung aus logistischen Gründen leider nicht möglich sei.
Die entscheidende Kritik ist: Im Ablehnungsbescheid der AXA steht kein Wort über die Option einer Anpassung des Krankentagegeldes ohne Gesundheitsprüfung nach Einkommenserhöhung. Es wird hier bewusst im Kauf genommen, dass die Versicherungslücke sich bei steigendem Einkommen noch weiter vergrößert und das ist aus meiner Sicht wirklich eine Sauerei!
Eine Ablehnung aufgrund einer Vorerkrankung wäre mit dieser Option nicht mehr möglich. Man muss es halt nur wissen und innerhalb von zwei Monaten einfordern. Im Nachhinein ärgert mich das besonders, da ich bereits 2011 mit Hilfe meines Betreuers eine Erhöhung des Krankentagegeldes vorgenommen hatte. Seither zahle ich hierfür einen Risikozuschlag. Jetzt weiß ich, dass dieser eigentlich nicht gerechtfertigt ist, weil es ja diese – mir nicht mitgeteilte - Option gibt! Auch hier habe ich eine Anfrage an die AXA gestellt – die Antwort war, dass man sich von jeglichem Verschweigen dieser Option distanziere, es stehe ja alles in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen!
esanum: Das läuft für Sie auf ungenügende Beratung hinaus.
Joachim: Genau. Man stelle sich vor, wir Ärzte würden so unsere Patienten behandeln! Ich bin schließlich kein Versicherungsberater. Ich habe seit 15 Jahren einen persönlichen Berater und auf dessen Kompetenz und Beratung habe ich mich verlassen. Zugegeben, das war naiv.
Ich habe mit dem Anliegen einer "nicht optimalen" Beratung den ärztlichen Beirat der Deutschen Ärzteversicherung angerufen, ein sinnvolles Schlichtungsgremium der DÄV. Der Vorsitzende Prof. Montgomery teilte mir mit, er sehe die Schuld allein bei mir. Da ich vor sieben Jahren einmal eine Erhöhung abgeschlossen hatte, müsste ich wissen, wie das läuft und wie damit umzugehen sei. Aus meiner Sicht ein hoher Anspruch an den Kunden und ein niedriger an die Beratungsleistung des Unternehmens.
esanum: Bei der nächsten Gehaltserhöhung können Sie aber eine Anpassung vornehmen?
Joachim: Ja, jetzt weiß ich ja, dass es diese Option gibt. Im Mai letzten Jahres gab es eine Gehaltsanpassung, so dass ich das erworbene Wissen bereits in praxi angewendet habe, was auch erfolgreich durch die AXA umgesetzt wurde. Es wurde sogar eine Kulanz gewährt und der Betrag auf 20 Euro am Tag aufgerundet. Die Unterversicherung von 2.400 bleibt jedoch bestehen, da mit der Option natürlich nur die letzte Gehaltserhöhung abgedeckt ist.
esanum: Was erwarten Sie nun von der DÄV/AXA?
Joachim: Für mich persönlich gar nichts mehr. Die AXA hat mir im letztem Briefwechsel mitgeteilt, dass meine Briefe nicht mehr gelesen werden und direkt zu den Unterlagen gehen. Das ist natürlich sehr schade, wenn man pro Monat mehr als 1.000 Euro für PKV, BU und Haftpflicht zahlt.
Als mir bewusst wurde, dass ich an meiner Situation nichts mehr ändern kann, habe ich alles daran gesetzt, wenigstens für die versicherten Kollegen ein Umdenken der AXA zu erreichen. Ich finde, mein Fall sollte sich nicht mehr wiederholen.
Daher ist es mir wichtig, jeden Versicherten, der von der DÄV/AXA betreut wird, darüber zu informieren, dass er letztendlich selber für seinen Versicherungsschutz verantwortlich ist und sich nicht auf die Beratung verlassen kann. Die Anpassung an das Krankentagegeld sollte bei bester Gesundheit sofort erfolgen, ansonsten bei jeder Gehaltsanpassung im Sinne der obengenannten Option mit einer Frist von zwei Monaten.
esanum: Hatten Sie eigentlich von keiner Seite Unterstützung?
Joachim: Ich hatte an den Marburger Bund geschrieben, dessen Mitglied ich bin. Der Hauptgeschäftsführer hatte damals versucht, für mich zu intervenieren, was ihm jedoch nicht gelungen ist. Zwischenzeitlich habe ich nochmals um die Veröffentlichung eines Leserbriefes gebeten. Natürlich wünsche ich mir vom Marburger Bund immer noch, dass er hier tätig wird und eine Verbesserung des Versicherungsschutzes für alle Mitglieder erreicht, die, so wie ich damals durch die Anzeige in der Zeitschrift des Marburger Bundes zur DÄV gekommen sind.