Acht Jahre nach dem Tod einer 78-jährigen Patientin hat das Bonner Amtsgericht eine Narkoseärztin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das bestätigte am Donnerstag eine Gerichtssprecherin. Es sei nicht nachweisbar, dass die Fehler der Angeklagten den Tod der 78-Jährigen verursacht hatten.
Der heute 71-jährigen Medizinerin war vorgeworfen worden, die Patientin nach einer Operation in einer Privatklinik ohne technische Überwachung in der Narkose allein gelassen haben. Deswegen sei der plötzliche Herz-Kreislauf-Stillstand nicht rechtzeitig entdeckt worden. Die Frau wurde zwar noch reanimiert, starb aber acht Tage später in der Uniklinik.
Laut Gutachter waren tatsächlich grobe Behandlungsfehler in der nachoperativen Versorgung gemacht worden. Die Patientin war in ihr Zimmer gelegt und im Grunde nicht überwacht worden. In der Klinik hätten Zustände geherrscht, "wie es sie im europäischen Raum nicht mehr gibt", hieß es im Urteil. Keine Geräte, keine qualifizierte Anästhesie-Krankenschwester, die alle fünf Minuten nachschauen müsste. Allerdings sei nicht nachweisbar, so das Gericht, dass diese Versäumnisse für den Tod der Patientin ursächlich waren. Wegen der verbliebenen Zweifel sei die Ärztin freizusprechen, befand das Gericht. Staatsanwalt und Verteidigung hatten zuvor ebenfalls auf Freispruch plädiert.