Patientin erstreitet Schmerzensgeld für Haarverlust nach Chemotherapie
Für den dauerhaften Haarverlust nach einer Krebsbehandlung erhält eine Frau 20 000 Euro Schmerzensgeld. Dazu hat das Oberlandesgericht Köln ein Krankenhaus verpflichtet. Die Klinik habe die Frau ni
Für den dauerhaften Haarverlust nach einer Krebsbehandlung erhält eine Frau 20 000 Euro Schmerzensgeld.
Dazu hat das Oberlandesgericht Köln ein Krankenhaus verpflichtet. Die Klinik habe die Frau nicht ausreichend über die Risiken einer Chemotherapie mit einem neuen Medikament aufgeklärt, erläuterte das Gericht am Mittwoch. Es sei nicht sicher, dass sich die Patientin auch bei vollständiger Aufklärung für diese Therapie entschieden hätte, meinten die Richter. Sie hätten die Klägerin “nachdrücklich und lange befragt”, betonten sie. (AZ: 5 U 76/14)
In erster Instanz hatte die Klinik Recht bekommen. Sie war davon ausgegangen, dass die Frau sich ohnehin für das Medikament entschieden hätte. Nach Angaben des Oberlandesgerichts war die an Brustkrebs erkrankte Patientin aber nicht über das Risiko des dauerhaften Haarverlusts aufgeklärt worden, obwohl der Hersteller des Medikaments in seinen Fachinformationen für Ärzte darauf hingewiesen hatte. In einer Studie sei diese Folge bei 3,2 Prozent der Betroffenen aufgetreten.
Text: dpa /fw