Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten fordern eine wesentliche Änderung des neuen Entwurfes zum Bundeskriminalamtgesetz (BKA-Gesetz). Denn diesem zufolge sollen sie ihren Schutz als Berufsgeheimnisträger vor staatlicher Ausspähung und Überwachung verlieren. Hingegen sollen Geistliche, Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwälte geschützt bleiben.
"Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt erfordert einen ausnahmslosen verfassungsrechtlichen Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses", sagte Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft, in Hamburg. "Für uns Ärzte", betont sie, "ist das völlig inakzeptabel. Das Arzt-Patienten-Verhältnis gehört zum Kernbereich privater Lebensführung der Bürger, deren Schutz das Bundesverfassungsgericht 2016 in seiner Entscheidung gegen das bisherige BKA-Gesetz verlangt hat." Die Ärztekammern in Niedersachsen und Hamburg haben bereits in Beschlüssen den Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern. Damit ist auch die Bundesärztekammer gefordert, sich für den Schutz der ärztlichen Tätigkeit vor staatlicher Überwachung einzusetzen.
Seit 2009 ist es den staatlichen Behörden laut BKA-Gesetz erlaubt, vorbeugend zur Abwehr schwerer Straftaten Telefon- und Online-Überwachungen bei Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen durchzuführen, Spähsoftware auf Computern und anderen Endgeräten zu installieren sowie Wohnungen über Ton und Bild verdeckt zu überwachen. Das BKA-Gesetz beschränkt das in der Strafprozessordnung geregelte Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger. Lüder kritisiert: "Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht kann nicht Gegenstand einer Abwägungsentscheidung sein. Sie bildet die Grundlage unserer ärztlichen Tätigkeit und schützt die Grundrechte unserer Patienten." Die Freie Ärzteschaft e. V. wurde 2004 gegründet und zählt unter den mehr als 2.000 Mitgliedern niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Ihr Ziel ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.