Für viele Menschen, die absehbar pflegebedürftig werden, kann es sich lohnen, noch vor dem 1. Januar einen Pflegeantrag nach dem alten dreistufigen System zu stellen. Darauf hat jetzt die Deutsche Stiftung Patientenschutz aufmerksam gemacht. Wie Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur erläuterte, empfiehlt sich dies besonders für Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden, aber bisher keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
Sie sollten vor dem 1. Januar 2017 die Pflegestufe 1 beantragen mit einer Leistung von monatlich 244 Euro. Wenn sie diese Pflegestufe bekommen, wechseln sie 2017 automatisch in den Pflegegrad 2 und erhalten damit monatlich 316 Euro. Bei Anträgen von 2017 an aber werden sie den Pflegegrad 2 wohl nicht direkt erreichen. Im Pflegegrad 1 gibt es dann nur noch 125 Euro von der Pflegekasse. Geschätzt seien davon 125 000 Menschen betroffen, sagte Brysch.
Noch einschneidender sei das für Menschen, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen könnten. Bisher zahlen die Kassen hier 468 Euro. Stellen die Betroffenen erst 2017 einen Antrag bei der Pflegekasse, erhalten sie nur noch 125 Euro. Das betreffe rund 50 000 Menschen, unterstrich Brysch weiter.
Hintergrund ist, dass zum Jahreswechsel die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft tritt. Dabei wird das bisherige Pflegesystem mit seinen drei Stufen in das neue System nach fünf Pflegegraden übergeleitet. Die bisherigen Pflegebedürftigen sollen dabei nicht schlechter gestellt werden. Pflegestufe 1 wird danach automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet. Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz etwa wegen Demenzerkrankung werden zwei Pflegegrade höher eingestuft, also von Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 3.
Heute erhalten in Pflegestufe 1 rund 822 000 Menschen 244 Euro Pflegegeld und 351 000 Menschen 468 Euro Sachleistungen. Experten gehen davon aus, dass bei künftiger Antragstellung 15 Prozent weniger Menschen diese Leistung erhalten werden.
Auch Menschen mit niedriger Pflegestufe, die demnächst ohnehin in ein Heim ziehen wollen, sollten überlegen, ob es nicht sinnvoll sei, den Umzug noch 2016 ins Auge zu fassen, sagte Brysch. Denn für vollstationäre Pflege in der Stufe 1 gibt es von der Pflegekasse bis Ende des Jahres 1064 Euro. Nach der Umstellung sind es dann für den Pflegegrad 2 nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nur noch 770 Euro. Für Personen, die schon 2016 die Stufe 1 hatten, zahlt die Pflegekasse die Differenz von 294 Euro monatlich ans Heim. Ein 2017 neu eingestufter Pflegebedürftiger muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
Ähnliches gilt für die Umstellung in der vollstationären Pflege von der Stufe 2 (1330 Euro) zum Pflegegrad 3 (1262 Euro). Hier beträgt die Differenz 68 Euro.