Übersteige der Umsatz eines neuen Medikamentes bereits vor Ablauf der üblichen Jahresfrist die Marke von 250 Millionen Euro, würden die darüber hinaus verkauften Präparate zu einem niedrigeren Preis, dem Erstattungsbetrag, verkauft. Dies war am Montag aus Regierungskreisen in Berlin zu erfahren.
Dieser Erstattungsbetrag wird innerhalb eines Jahres nach Markteinführung eines Präparates zwischen Hersteller und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ausgehandelt. Orientierung hierbei ist der Zusatznutzen eines neuen Medikamentes. Im ersten Jahr der Neueinführung können die Hersteller den Preis jedoch selbst festlegen. Die neue Umsatzschwelle solle nun für dieses erste Jahr “Mondpreise” verhindern, wie sie von den Kassen immer wieder kritisiert wurden – etwa beim Hepatitis C-Präparat Sovaldi.
Die Umsatzschwelle ist Teil der Überarbeitung der seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktreform (AMNOG). Danach sollen Preisverhandlungen und Erstattungsbetrag künftig auch vertraulich behandelt werden. Dadurch erhofft sich der Gesetzgeber ebenfalls Einsparungen. Denn die Pharmahersteller rechtfertigen bisher hohe Preisforderungen mit dem Argument, Deutschland sei ein Referenzmarkt: Je höher hier der öffentlich gelistete Preis, um so höher auch im Ausland.
Die Vertraulichkeit soll in einer Verordnung geregelt werden. Offen ist den Angaben zufolge, ob auch Ärzte oder Apotheker diese vertraulichen Informationen bekommen sollen. Über den Nutzen eines neuen Medikamentes sollen Ärzte künftig schneller informiert werden – zum Nutzen ihres Patienten und für mehr Wirtschaftlichkeit.