Heilpraktiker benötigten hierzulande eine Erlaubnis sowie eine Überprüfung, dass bei einer Ausübung der Heilkunde keine Gefahr für die Gesundheit der Patienten zu befürchten sei, erläuterte der CDU-Politiker im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (Donnerstag).
“Die Überprüfung, die Erteilung der Erlaubnis und die Überwachung der Berufsausübung liegen dabei in der Verantwortung der Länder. Gleichwohl sollten wir – auch angesichts des aktuellen Falls – prüfen, ob der aktuelle Gesetzesrahmen noch den Anforderungen der Zeit entspricht”, sagte Laumann. Hierbei gelte der Grundsatz Gründlichkeit vor Schnelligkeit: “Gegenseitige Schuldzuweisungen und Schnellschüsse helfen da niemandem.”
Die Heilpraktikerausbildung in Deutschland war in die Kritik geraten, nachdem mehrere Patienten nach einer Behandlung in dem alternativen Krebszentrum gestorben waren. Ein Heilpraktiker hatte sie mit einem nicht als Medikament zugelassenen Stoff behandelt, die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Laumann warnte aber davor, Heilpraktiker unter Generalverdacht zu stellen. “Ich höre auch immer wieder, dass Patienten sich bei einem Heilpraktiker gut aufgehoben fühlen, weil er sich Zeit nimmt. Vielleicht sollten die Schulmediziner auch einen Blick darauf werfen.”
Text und Foto: dpa /fw