Mediziner:innen haben sich schon oft über das Bewertungsportal Jameda geärgert. Entweder über den Umgang mit Bewertungen oder darüber, dass sie dort überhaupt gelistet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt nun erneut über zwei Fälle.
Wann müssen Mediziner:innen es dulden, auf dem Ärzteportal Jameda gelistet zu sein, und wann nicht - über diese Frage verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine Zahnärztin und ein Zahnarzt wehren sich dagegen, dass Jameda die Profilseiten zahlender Kolleg:innen mit einem "Gold-" oder "Platinpaket" ansprechender gestaltet als die nicht zahlender Kund:innen. Unter diesen Umständen wollen die beiden Mediziner:innen gar nicht erst auf dem Portal auftauchen. Sie verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden und das Portal sie auch künftig nicht listen darf. In der Vorinstanz hatten sie Erfolg - aber nur hinsichtlich der Löschung.
Der BGH muss nun prüfen, ob Jameda die Ärzt:innen, die als nicht zahlende Kund:innen mit einem sogenannten Basisprofil geführt wurden, gegenüber den Premiumkund:innen benachteiligte. Denn einen grundsätzlichen Anspruch, aus solchen Portalen entfernt zu werden, gibt es nicht - solange sich ein Bewertungsportal neutral verhält.
Genau das aber war in der Vergangenheit nicht immer der Fall: Im Jahr 2018 hatte der BGH in einem wegweisenden Urteil Jameda dazu verdonnert, sein Geschäftsmodell umzukrempeln. Nach Auffassung der Richter hatte es zahlende Mediziner:innen begünstig und damit seine Rolle als neutraler Informationsvermittler verlassen. Ob das auch im aktuellen Fall so ist, muss der BGH nun klären. Ob es am 12.10. schon ein Urteil gibt, ist offen.