"Wenn bei einem einzelnen Verband etwas grundlegend schiefläuft, dann muss dort gehandelt werden", sagten die Verwaltungsratsvorsitzenden des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Uwe Klemens und Volker Hansen, der Deutschen Presse-Agentur.
Hintergrund sind seit längerem beklagte Unregelmäßigkeiten und Querelen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Gröhe will mit dem sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das derzeit im Parlamentarischen Verfahren ist, ganz offensichtlich solche Konflikte eindämmen. Dazu soll das Aufsichtsrecht des Gesundheitsministeriums ausgeweitet werden, unter anderem durch eine "entsandte Person für besondere Angelegenheiten".
Klemens und Hansen erklärten nun, die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes habe keinerlei Anlass für solche gesetzlichen Eingriffe gegeben. "Wir appellieren an den Gesetzgeber, das Gesetzesvorhaben noch einmal grundlegend zu überdenken. Wenn es überhaupt einer Gesetzesänderung bedarf, dann bitte einer zielgenauen, statt eines Rundumschlages, der auch Unbeteiligte trifft." Der Handlungsrahmen der bewährten Sozialpartnerschaft müsse gestärkt und nicht geschwächt werden.
Anders als der Namen vermuten lässt, soll mit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz in die Rechte der Sozialen Selbstverwaltung eingegriffen und deren Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nach dem Prinzip der gemeinsamen Selbstverwaltung gibt der Staat zwar die Rahmenbedingungen vor, Versicherte und Leistungserbringer - Ärzte- und Zahnärzteschaft, Krankenhäuser und Psychotherapeuten - organisieren die medizinische Versorgung der Bevölkerung jedoch in eigener Verantwortung.