Kauf-Erlaubnisse für Suizidmittel: 102 Anträge abgelehnt
Im Streit um Möglichkeiten für Schwerkranke, sich Medikamente zur Selbsttötung zu kaufen, sind inzwischen 102 Anträge auf eine amtliche Erlaubnis abgelehnt worden. Insgesamt gingen mittlerweile 133 Anträge ein.
24 AntragstellerInnen inzwischen verstorben
Im Streit um Möglichkeiten für Schwerkranke, sich Medikamente zur Selbsttötung zu kaufen, sind inzwischen 102 Anträge auf eine amtliche Erlaubnis abgelehnt worden. Insgesamt gingen mittlerweile 133 Anträge ein, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mitteilte. 24 AntragstellerInnen sind demnach zwischenzeitlich gestorben, über die übrigen Anträge wurde noch nicht entschieden.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, wonach Sterbewilligen "in extremen Ausnahmesituationen" ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf. Das Bundesgesundheitsministerium wies 2018 aber das Bundesinstitut an, entsprechende Anträge von BürgerInnen jedoch kategorisch abzulehnen.
Ressortchef Jens Spahn (CDU) hatte diese Linie verteidigt. Er verwies darauf, dass sich der Bundestag 2015 für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen habe. Das sei für ihn handlungsleitend. Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar ein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verkünden. Geklagt haben schwerkranke Menschen, ÄrztInnen und professionelle SuizidhelferInnen.
Das Bundesinstitut erläuterte, jeder eingehende Antrag werde geprüft. AntragstellerInnen würden dafür auch um Unterlagen wie Gutachten gebeten.