Wegen schwerer Behandlungsfehler bei einer Frühgeburt müssen das Ortenau Klinikum in Lahr und ein Arzt mehr als eine halbe Million Euro Schmerzensgeld zahlen. Eine heute schwerbehinderte Achtjährige bekommt insgesamt 550.000 Euro plus Zinsen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Offenburg nach einem Urteil am Freitag.
Bei der Frühgeburt des Kindes im Jahr 2008 war es zu Komplikationen gekommen. Das Mädchen erlitt Hirnblutungen, die unter anderem Bewegungsstörungen, Blindheit und Epilepsie auslösten (Az.: Aktenzeichen: 3 O 386/14).
Ob die Klinik gegen das Urteil vorgeht, war zunächst offen. Der Verteidiger kündigte an, es zunächst prüfen zu wollen. Ihm zufolge würde ein Versicherer die Summe zahlen.
Die Beklagten - die Klinik und ein damals zuständiger Arzt - hätten nicht beweisen können, dass es ohne ihre Fehler auch zu Hirnblutungen gekommen wäre, befand das Gericht. Sie müssen auch für Zukunftsschäden des Mädchens haften. Das Kind sitzt im Rollstuhl und kann weder sprechen noch sehen.
Auch ein materieller Schadenersatz steht dem Mädchen nach Ansicht des Gerichts zu. Die geforderte Summe von 65.000 Euro müsse aber noch geklärt werden. Die Klage gegen eine weitere Ärztin wurde aus Mangel an Beweisen abgewiesen.
Das Gericht hatte beiden Seiten zuvor einen Vergleich in Höhe von 615.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie vorgeschlagen. Einem Justizsprecher zufolge war in dieser Summe bereits der materielle Schadenersatz eingerechnet. Die Klinik lehnte das jedoch ab.