Der Aufbau des geplanten landesweiten Krebsregisters geht weiter nur schleppend voran. Das Kabinett werde sich nun erst Ende des Jahres erstmals mit dem entsprechenden Gesetzentwurf beschäftigen, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums auf Anfrage. Damit sei absehbar, dass der Entwurf nicht mehr in diesem Jahr im Landtag behandelt werde. Das Register soll bestimmte, für die Beurteilung der Behandlungsqualität bei Krebs wichtige Kriterien aus den fünf Thüringer Tumorzentren zusammenführen. Das Register-Gesetz sollte eigentlich schon 2015 vom Landtag beschlossen werden.
Zwar könne das Register damit voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres seine Arbeit aufnehmen, sagte der Sprecher. Das entspreche aber immer noch den vom Bund vorgegebenen Fristen. Auch die Thüringische Krebsgesellschaft hält die neuerliche Verzögerung für “nicht dramatisch”, wie ihr Vorsitzender Andreas Hochhaus sagte.
Jährlich erkranken etwa 15 000 Thüringer an einem bösartigen Tumor. Die Tumorzentren in Erfurt, Jena, Suhl, Gera und Nordhausen sollen das Register im Auftrag der Landesregierung gemeinsam betreiben. Als Rechtsform ist eine GmbH vorgesehen.
Im Landeskrebsregister sollen alle wichtigen Daten über den Behandlungsprozess gesammelt werden. Dazu gehören Diagnose, angewandte Therapieverfahren, Nachsorge, Komplikationen, Rückfälle und Todesfälle. Die Daten werden von den behandelnden Ärzten eingespeist. Die Anforderungen an den Datenschutz seien hoch, hieß es vom Ministerium. Vor allem deshalb sei der Abstimmungsprozess unter den fünf Tumorzentren aufwendiger ausgefallen als ursprünglich erwartet.