Die Klage über den Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Das wissen auch die Arbeits- und SozialministerInnen der Länder. Sie verweisen aber darauf, dass noch immer vor der Einstellung auch gut qualifizierter Behinderter zurückgeschreckt wird.
Die Arbeits- und SozialministerInnen der Bundesländer wollen sich verstärkt für eine bessere Integration von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt einsetzen. Es müsse das Ziel der Länder und des Bundes sein, die Potenziale und Kompetenzen behinderter Menschen weiter zu stärken, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder in Rostock. Ziel müsse die Aufnahme einer Beschäftigung beziehungsweise die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein.
Auch die Unternehmen in Deutschland selbst müssten sich nach Ansicht Dreses angesichts des Fachkräftemangels verstärkt um die Einstellung von Behinderten bemühen. Es gebe noch zu viele Vorurteile und Vorbehalte. Obwohl sie gut ausgebildet und hoch motiviert seien, hätten viele Behinderte schlechte Jobchancen. Es sei aber gleichzeitig klar, dass eine umfassende Integration von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann gelingen kann, wenn Politik, Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam mit den Beteiligten an einem Strang ziehen. Dazu müssten alle möglichen Gesetze, Richtlinien oder Vorschriften angewandt werden, um soziale, ökonomische, infrastrukturelle Hemmnisse und andere Barrieren abzubauen.
Die bessere Versorgung von Behinderten mit Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt ist einer der Punkte auf der Tagesordnung der Konferenz, zu der rund 30 MinisterInnen und StaatssekretärInnen nach Rostock gekommen sind. Unter Vorsitz Dreses wollen sie bis zum 28.11. unter anderem auch darüber beraten, wie die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert werden kann.
Drese hatte eine Initiative zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung angekündigt, um Pflegeheim-BewohnerInnen nicht immer weiter zu belasten. Dazu forderte sie einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Es müsse der Grundsatz aufgehoben werden, dass Verbesserungen in der Pflege unmittelbar und ausschließlich von den pflegebedürftigen Menschen bezahlt werden müssen.