Klinik muss nach Urteil Versicherungsbeiträge für Ärzte nachzahlen
Sind freiberufliche Ärzte wie das Stammpersonal in den Arbeitsalltag einer Station eingegliedert, dann gelten sie nicht als Honorarkräfte. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall von vier
Sind freiberufliche Ärzte wie das Stammpersonal in den Arbeitsalltag einer Station eingegliedert, dann gelten sie nicht als Honorarkräfte. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall von vier Ärzten, die auf Honorarbasis im Klinikum Arnsberg arbeiteten. Zudem hätten die Mediziner kein unternehmerisches Risiko getragen, teilte das Gericht am Montag mit. Die Deutsche Rentenversicherung fordere zurecht 19 000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen von der Klinik. Das Urteil ist nach Auskunft eines Sprechers noch nicht rechtskräftig.
Text: dpa /fw