Die Träger der Schwangerenberatung in Mecklenburg-Vorpommern bekommen vom Land auch weiterhin 90 Prozent der Personal- und Sachkosten in diesem Bereich vom Land erstattet. Auf Druck der Sozialverbände wurde diese Förderquote auch im neuen Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, das am Mittwoch im Schweriner Landtag beschlossen wurde. Ursprünglich sollte die Quote gemäß der Mindestforderung des Bundesverwaltungsgerichts bei 80 Prozent festgeschrieben werden.
Mit der Zusage, auch künftig mindestens 90 Prozent der Kosten zu tragen, sende das Land ein wichtiges Signal an die Mitarbeiterinnen in den Beratungsstellen. “Für sie schaffen wir so nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch eine Anerkennung ihrer engagierten und komplexen Beratungsleistung”, betonte Sozialministerin Birgit Hesse (SPD).
Die hohe Förderung trage zudem dazu bei, die Trägervielfalt in diesem Bereich zu erhalten und damit die Wahlmöglichkeiten der Betroffenen zu sichern. Das Gesetz sei somit ein entscheidender Baustein, um “ein ausreichend dichtes Netz von Beratungsstellen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung und der Schwangerschaftskonfliktberatung vorzuhalten”, sagte Hesse. Das Angebot sei bürgernah und zukunftsfest. Es richte sich insbesondere auch an jene Frauen und Familien, “für die eine Schwangerschaft eine nicht nur gute Nachricht ist, sondern auch mit Fragen, Sorgen und Nöten verbunden ist”.
Jacqueline Bernhardt von der Linksfraktion bedauerte, dass die Koalition die Chance verpasst habe,” die Beratungslandschaft für die kommenden Jahre fit zu machen und stärker auf die Bedarfe im ländlichen Raum auszurichten”. So bleibe die Frage nach mobilen Beratungsangeboten zur Verkürzung der Anfahrtswege für Schwangere unbeantwortet. Zudem seien die Beratungsstellen weiterhin gezwungen, Eigenmittel zu erwirtschaften. “Dabei ist die Schwangerschaftskonfliktberatung eine Pflichtaufgabe”, sagte Bernhardt und beklagte, dass Ergänzungsvorschläge der Oppositionsfraktion ohne Begründung von SPD und CDU abgelehnt worden seien.