Die DGAUM hat die bundesweit ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte abgeschlossen. Seit 1. Januar 2019 ist es erstmals möglich, dass Betriebsärzte Schutzimpfungen im Betrieb durchführen und damit ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können.
Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Daher mussten Betriebsärzte ihre Impfleistungen bislang mit den Krankenkassen einzeln abrechnen. Weil aber Betriebsärzte nicht über die Strukturen einer Arztpraxis verfügen, sondern in – oft unterschiedlichen – Betrieben tätig sind, ist dieser Abrechnungsprozess für viele zu aufwändig.
Damit auch Betriebsärzte wirtschaftlich effizient mit allen Kassen abrechnen können, ist eine externe und privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle erforderlich. Dies ist seit dem 1. Januar 2019 möglich: Gemeinsam haben die Kooperationspartner DGAUM und BARMER erreicht, dass erstmals die relevanten Regelungen und Bestimmungen im Sozialgesetzbuch rechtlich so verbunden werden, dass dieses Problem mit den neuen Selektivverträgen der DGAUM gelöst ist.
Betriebsärzte, die an den Selektivverträgen der DGAUM teilnehmen, können ihre Impfleistungen mit allen Krankenkassen zentral abrechnen. Wo und wie der Patient versichert ist, ob gesetzlich oder privat, spielt für den Betriebsarzt in seinem Arbeitsprozess keine Rolle mehr.
Seine Impfleistungen und die Impfstoffkosten erfasst er über die kostenlose Software DGAUM-Selekt und kann damit den kompletten Abrechnungsservice nutzen: die Software zur Leistungserfassung, das Online-Abrechnungsportal sowie den Support über ein spezialisiertes Beratungszentrum. Betriebsärzte müssen sich für eine Teilnahme direkt bei der DGAUM einschreiben.