Es waren harte und lange Verhandlungen, am Ende aber haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD eine gemeinsame Linie bei wichtigen Themen in der Corona-Krise gefunden. Was dies nun für wen bedeutet.
Für Arbeitnehmende, Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Schulen gibt es in der Corona-Krise neue milliardenschwere Hilfen. Darauf haben sich am späten Abend des 22.04. die Spitzen der schwarz-roten Koalition verständigt. Das Kurzarbeitergeld soll erhöht werden, um vor allem für GeringverdienerInnen Einkommensverluste auszugleichen und soziale Härten zu verhindern. Zugleich wird auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Die in der Krise besonders belasteten Gastronomiebetriebe bekommen Steuererleichterungen.
Die Bundesregierung müsse weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen, heißt es in einem Beschlusspapier.
CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sprach von "sehr intensiven Verhandlungen", bei denen es um schwierige Detailfragen gegangen sei. Sie sei aber "sehr froh und zufrieden mit dem Ergebnis". Die Corona-Pandemie habe das Leben der Menschen "ganz einschneidend verändert".
Auch CSU-Chef Markus Söder sprach von "dicken Brettern", die es zu durchbohren galt. Obwohl er sich eine längere Dauer für die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie gewünscht hätte, sei er mit dem gefundenen "Anreiz-Programm" zufrieden. In Summe werde die Branche so um rund vier Milliarden Euro entlastet.
Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans sagte, es seien wichtige Beschlüsse für Unternehmen und Arbeitnehmende, die unter Einbußen litten, getroffen worden. Dafür habe es sich gelohnt, auch länger als erwartet zusammenzusitzen und erheblich kontrovers zu diskutieren.
Ein Überblick über die Beschlüsse:
Wegen der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Hunderttausende Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten 60 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. Zwar sehen einige Tarifverträge vor, dass das Kurzarbeitergeld auf fast 100 Prozent des Nettolohns aufgestockt wird. In vielen Branchen gilt das aber nicht. Deswegen forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), es befristet auf 80 und 87 Prozent zu erhöhen. Ansonsten könnten viele Menschen ihre Mieten oder Ratenkredite fürs Auto oder das Eigenheim nicht mehr zahlen.
Die Koalitionsspitzen wollen nun das Kurzarbeitergeld anheben, und zwar gestaffelt. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen - längstens bis Ende 2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
Das Wirtschaftsleben ist wegen der Beschränkungen in weiten Teilen zum Erliegen gekommen, bei vielen Unternehmen sind Aufträge und Umsätze eingebrochen. Das hat Folgen auch für den Arbeitsmarkt, in dem derzeit kaum in neue Jobs vermittelt wird. Deswegen soll nun die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden - und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
Wer arbeitslos wird, bekommt bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre - vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
Der Gastronomie bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Deswegen sollen Gastronomiebetriebe nun steuerlich entlastet werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.
Die allermeisten Schulen sind geschlossen, Anfang Mai soll der Unterricht schrittweise wieder starten. Der Bund ist bereit, Schulen und SchülerInnen beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Millionen Euro zu unterstützen, wie es im Papier heißt. Geplant ist ein Sofortausstattungsprogramm. Damit sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftigen SchülerInnen einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus solle die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
Die Politik hat bereits milliardenschwere Hilfsprogramme für die Wirtschaft beschlossen, um Jobs und Firmen zu erhalten. Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, bei Bedarf nachzubessern. Geplant sind nun steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen - um Liquidität zu sichern. Konkret geht es um die sogenannten Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.
Die neuen Hilfen kosten Milliarden. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans sprach von Kosten in Höhe von "oberhalb" 10 Milliarden Euro, alleine die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie koste für ein Jahr bis zu 5 Milliarden, die Hilfen für die Liquidität der Firmen rund vier Milliarden. Die Bundesregierung hatte bereits massive Hilfspakete für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmende geschnürt. Dafür plant sie mit neuen Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro. Wegen der Hilfspakete steigt Deutschlands Staatsverschuldung deutlich an. Das Finanzministerium rechnet damit, dass die Schuldenquote - also das Verhältnis der Schulden zur gesamten Wirtschaftsleistung - Ende des Jahres bei 75,25 Prozent liegen wird, wie aus dem Stabilitätsprogramm 2020 hervorgeht.
Das Ende der Fahnenstange aber dürfte noch nicht erreicht sein. Denn neben den akuten Krisenhilfen sind auch Maßnahmen geplant, um die Konjunktur wieder anzukurbeln. Auch das dürfte Milliarden kosten. Die Steuereinnahmen aber dürften zurückgehen, weil Deutschland in eine Rezession rutscht. Im Mai ist die neue Steuerschätzung.