Neuer Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Kliniken
3,35 Prozent mehr Gehalt und eine Reihe besserer Arbeitsbedingungen wie mehr Urlaub – das ist das Ergebnis der vierten Verhandlungsrunde des Marburger Bundes mit den kommunalen Arbeitgebern.
Arbeitsfreie Wochenenden für Ärzte
"Es war ein hartes Ringen beider Seiten um einen tragfähigen Kompromiss. Am Ende ist es gelungen, ein Gesamtpaket mit substanziellen Verbesserungen zu schnüren", sagte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.
Den Ärzten war vor allem daran gelegen, die Belastung durch Rufbereitschaften zu mindern und Arbeitszeiten planbarer zu machen. Dazu gibt es eine Reihe neuer Regelungen:
- Bei der Begrenzung von Bereitschaftsdiensten setzte der Marburger Bund den von ihm geforderten kalendermonatlichen Bezugszeitraum durch. Bisher galt für die Höchstgrenze von vier Diensten eine Durchschnittsberechnung innerhalb eines Kalenderhalbjahres. Grundsätzlich dürfen nach dem neuen Tarifvertrag nur bis zu vier Bereitschaftsdienste innerhalb eines Kalendermonats gefordert werden. Zusätzliche Dienste sind in jedem Fall zuschlagspflichtig.
- Der bisherige Anspruch auf arbeitsfreie Wochenenden wird künftig für alle Ärzte gelten, unabhängig von der jeweiligen Dienstform. Bei der Anordnung von Arbeitsleistungen dürfen die Mediziner innerhalb eines Kalendermonats grundsätzlich an höchstens zwei Wochenenden (ab Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) pro Monat zur Arbeit herangezogen werden.
- Bei Rufbereitschaften haben sich die Tarifpartner auf eine neue Grenze von 13 Bereitschaften im Kalendermonat verständigt. Die Höchstbelastung für Teilzeitbeschäftigte wird entsprechend angepasst.
- Ferner erhalten die Ärzte einen zusätzlichen Urlaubstag im Jahr. Außerdem wurden die Hürden für einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach sehr belastenden Bereitschaftsdiensten in der Nacht deutlich abgesenkt. Ab 2023 erhalten Ärzte für die Ableistung von 144 Nachtdienststunden einen Tag Zusatzurlaub pro Jahr, bei 288 Stunden wie bisher zwei Tage. Weitere Zusatzurlaubstage werden gewährt, wenn aufgrund von Personalengpässen besonders viele Bereitschaftsdienste im Kalenderhalbjahr geleistet werden müssen.
- Halten Krankenhäuser die im Tarifvertrag verankerte Frist zur Dienstplanung nicht ein, erhöht sich ab dem 1. Januar 2023 der deshalb fällige Zuschlag von derzeit 10 auf 17,5 Prozent. Dienstpläne müssen mindestens einen Monat vor Beginn des nächsten Planungszeitraums fertiggestellt sein. Auch bei kurzfristigen Inanspruchnahmen müssen die Kliniken künftig den erhöhten Zuschlag von 17,5 Prozent zahlen.
- Ab sofort müssen die Krankenhäuser auch die Kosten für den elektronischen Heilberufeausweis – immerhin knapp 500 Euro – in vollem Umfang tragen. Bisher wurden die Kosten nur teilweise erstattet.
Geringe Gehaltserhöhung, aber neue Tarifrunde 2023
Mit 3,35 Prozent fällt der Gehaltszuwachs in diesem Jahr mager aus. Bei einer Inflationsrate von gegenwärtig über sieben Prozent bedeutet das einen realen Einkommensverlust von vier Prozent, beim Nettogehalt dürfte der Verlust aufgrund der Einkommensteuerprogression noch höher ausfallen. Andererseits anerkennt der Marburger Bund die Bereitschaft der Arbeitgeber, mit Wirkung zum 1. Januar 2023 neue Tarifgehälter zu vereinbaren.