Nicht vergessen: Urlaubsvertretung organisieren
Zahlreiche niedergelassene Ärzte nutzen die Sommermonate, um sich zu erholen und ihre Praxis ruhen zu lassen. Doch für Mediziner gibt es einige Vorschriften, die es zu beachten gilt. Während ihrer
Zahlreiche niedergelassene Ärzte nutzen die Sommermonate, um sich zu erholen und ihre Praxis ruhen zu lassen. Doch für Mediziner gibt es einige Vorschriften, die es zu beachten gilt.
Während ihrer Urlaubszeit müssen Ärzte eine Vertretung in der Umgebung organisieren, um während ihrer Abwesenheit die medizinische Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Dauert der Urlaub länger als eine Woche, sind Ärzte zudem verpflichtet, dies ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mitzuteilen. Dies kann formlos erfolgen – also per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon. Der Vertreter muss vorher informiert sein. Bei kürzerer Abwesenheit reichen ein Aushang an der Praxis, eine Ansage auf dem Anrufbeantworter und eine Notiz auf der Webseite.
Insgesamt kann sich ein Vertragsarzt in einem Kalenderjahr drei Monate vertreten lassen, wobei Weiterbildungen und Krankheit zu diesen drei Monaten zählen. Ein Vertragsarzt darf sich grundsätzlich nur von einem Kollegen mit abgeschlossener Weiterbildung in demselben Fachgebiet vertreten lassen, für das er selbst zugelassen ist. Das kann auch ein Krankenhausarzt sein, da die Kassenzulassung keine Voraussetzung für die Vertretung ist.
Weitere Informationen finden Sie in einem Podcast der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV: Podcast KBV
Foto: MightyPirateThreepwood, Flickr