Der Vorwurf: Totschlag durch Unterlassen. Das Landgericht ließ am Mittwoch die Anklagen zur Hauptverhandlung zu. Gegen drei weitere angeschuldigte Pfleger wurden die Anklagen dagegen zurückgewiesen.
Die damaligen Oberärzte sind heute 59 und 67 Jahre, der Stationsleiter 59 Jahre. Sie sollen Morde beziehungsweise Mordversuche des ehemaligen Krankenpflegers aus der Zeit vom 22. Mai bis zum 24. Juni 2005 nicht verhindert haben, obwohl sie solche Taten durch ihn für möglich gehalten hätten, so die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung Ende November vorigen Jahres.
In dieser Zeit war der inzwischen zur lebenslanger Haft verurteilte Niels H. noch Krankenpfleger auf der Intensivstation des Klinikums. Die Anklage geht weiter davon aus, dass die Angeklagten die Taten von Niels H. billigend in Kauf nahmen und aus Angst um die Reputation der Klinik und vor dem Vorwurf der falschen Verdächtigung untätig blieben.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten im Frühjahr 2005 drei Morde und zwei Mordversuche durch die Angeschuldigten verhindert werden können. Für den Tatbestand des Totschlags durch Unterlassen sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 und von höchstens 15 Jahren vor.
Im Falle der zurückgewiesenen Anklagen betonte das Landgericht in einem 13-seitigen Beschluss, dass gegen die zwei angeschuldigten Pflegerinnen und einen Pfleger kein hinreichender Tatverdacht wegen Tötung durch Unterlassen bestehe. Die Betroffenen seien gerade nicht bereit gewesen, weitere Gefährdungen oder gar Tötungen von Patienten tatenlos hinzunehmen und hätten sich zum Teil aktiv bemüht, Niels H. Tötungen nachzuweisen.
Wann das Hauptverfahren gegen die Mediziner und den Stationsleiter vor dem Landgericht beginnt, ist noch offen. Auch ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegt, um eine Zulassung der Klage gegen die drei Pflegekräfte zu erwirken. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt eine Woche.