Pflegestärkungsgesetz: Kommunen sollen Beratung übernehmen
Die Bundesregierung will die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zum 1. Januar 2017 federführend an die Kommunen übertragen und damit bundesweit deutlich mehr Beratungsstellen scha
Die Bundesregierung will die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zum 1. Januar 2017 federführend an die Kommunen übertragen und damit bundesweit deutlich mehr Beratungsstellen schaffen.
Dies geht aus dem Gesetzentwurf zum dritten Pflegestärkungsgesetz hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post vorliegt.
Demnach sollen die Kommunen künftig die Initiative für neue Pflegestützpunkte ergreifen. Bislang organisieren dies die Kranken- und Pflegekassen. Finanziert werden sollten die Beratungsstellen zu jeweils einem Drittel von Kommunen oder Ländern, Krankenkassen und Pflegekassen, heißt es in dem Bericht. “Gemeinsames Ziel ist es, so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen und familiären Umgebung zu unterstützen und ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten”, zitiert die Zeitung aus dem Gesetzentwurf.
Das Gesetz soll auch praktische Probleme des Alltags von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beseitigen. Mittlerweile zahlen die Pflegekassen pro Monat bis zu 125 Euro, mit denen Helfer finanziert werden können, die Pflegebedürftigen im Haushalt helfen, sie zum Einkaufen oder bei anderen Gelegenheiten begleiten. Oft wissen die Betroffenen aber nicht, wie sie die Alltagsbegleiter finden. Mit 50 Millionen Euro sollen nun Büroräume für solche Unterstützungsangebote finanziert werden.
Text: dpa /fw
Foto: hiroshi teshigawara / Shutterstock.com